Braunlage: Kein Tempo 30 möglich
Tempo 30 auf den Hauptstraßen ist in Braunlage aus rechtlichen Gründen nicht möglich, hat die Prüfung eines Antrags der Grünen ergeben. Foto: Eggers
Auf Hauptstraßen können aus rechtlichen Gründen in der Stadt Braunlage keine Tempo-30-Zonen geschaffen werden. Das hat Bürgermeister Wolfgang Langer in der Sitzung des Ausschusses für BAu, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft und Tourismus mitgeteilt.
Braunlage. Die Ratsfraktion der Grünen hat im Juni den Antrag gestellt, das Tempo der innerstädtisch stark frequentierten Straßen wie Harzburger Straße, Herzog-Wilhelm-Straße, Bahnhofstraße, Tanner Straße, Elbingeröder Straße und Lauterberger Straße auf 30 km/h herabzusetzen. „Das ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich“, sagte Bürgermeister Wolfgang Langer in der Sitzung des Fachausschusses.
In Deutschland gelte seit 1957 innerorts eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 50, berichtete der Verwaltungschef weiter. Davon könne zwar in besonderen Fällen abgewichen werden, die Gründe dafür sehe er aber in diesen Straßen in Braunlage nicht, erklärte er. Eine Prüfung habe ergeben, dass lediglich der Bereich vor der Grundschule in Hohegeiß, die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 50 auf der Hauptstraße erfülle. Braunlage nehme aber an einem Förderprojekt teil, bei dem die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer kontrolliert würden. Wolfgang Langer erhofft sich dadurch eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation.