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GZ Plus IconStraftaten: Warum Kinder nicht vor Gericht gestellt werden

In Paragraf 19 StGB ist geregelt, dass schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

In Paragraf 19 StGB ist geregelt, dass schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Strafmündig ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren. Vorher ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht möglich. Konsequenzen hat eine Tat aber unter Umständen trotzdem.

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