Hintergrund

GZ Plus IconStraftaten: Warum Kinder nicht vor Gericht gestellt werden

In Paragraf 19 StGB ist geregelt, dass schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

In Paragraf 19 StGB ist geregelt, dass schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Strafmündig ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren. Vorher ist eine strafrechtliche Verfolgung nicht möglich. Konsequenzen hat eine Tat aber unter Umständen trotzdem.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

1 Monat für

0,99 €

Jetzt testen
  • danach nur 9,99 € mtl.,
  • nach 1 Monat flexibel mtl. online kündbar
Nur noch für kurze Zeit
3 Monate für

0,99 €

Sonderpreis sichern
  • danach nur 9,99 € mtl.,
  • nach 3 Monaten flexibel mtl. online kündbar
monatlich

6,99 €

Langfristig sparen
  • 3,- € pro Monat sparen,
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
  • Alle Artikel auf goslarsche.de frei
  • News-App inkl. Push-Funktion
  • Aktuelle Nachrichten aus der Region
Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region