Millionen-Betrug von Banken wird teilweise neu aufgerollt
Das Landgericht Hildesheim muss sich erneut mit dem Fall beschäftigen. (Symbolbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Mit einem Geflecht aus diversen Firmen sind zwei Banken betrogen worden. Das hat nun auch der Bundesgerichtshof bestätigt. Warum dennoch erneut verhandelt wird.
Hildesheim. Nach dem Hafturteil im Prozess um einen Millionenbetrug bei Banken muss der Prozess teilweise neu verhandelt werden. Das Landgericht Hildesheim hatte ursprünglich einen heute 33-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Weil er zusammen mit einem Komplizen rund 26 Millionen Euro erbeutete, wurde er wegen Beihilfe zum Computerbetrug sowie versuchten Betrugs verurteilt.
Das Strafmaß und der Vorwurf des versuchten Betrugs müssen nun nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes neu verhandelt werden. Darum soll sich eine andere Kammer des Landgerichts Hildesheim kümmern, wie das Gericht mitteilte. Der BGH war laut dem Landgericht zu einer anderen rechtlichen Einordnung gekommen.
Banken mit Firmengeflecht getäuscht
Laut Urteil aus 2024 soll das Duo im Großraum Hannover ein Geflecht von Scheinfirmen errichtet haben. Damit sollen sie sich gegenseitig Lastschriftaufträge erteilt haben, die sie nach der Überweisung des Geldes jedoch stets zurückforderten. Das bereits überwiesene Geld sendeten sie jedoch zwischenzeitlich weiter an andere Konten. So mussten jeweils die Banken - die Postbank und die NordLB - für die Rückbuchungen aufkommen.
Bei einer Braunschweiger Bank soll der 33-Jährige zudem versucht haben, einen gefälschten Scheck einer US-Bank über fünf Millionen US-Dollar einzureichen. Der Betrug fiel aber auf. Diese Tat muss neu verhandelt werden.
Der 33-Jährige hatte im ersten Prozess ein Geständnis abgelegt. Gegen den rund 11 Jahre älteren Komplizen wird noch vor dem Landgericht Hildesheim verhandelt.