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GZ-Archiv

Maskenpflicht im Restaurant und beim Friseur: Was wo gilt

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Maske im Restaurant und beim Friseur - Nach einer missverständlichen Formulierung klären wir auf, was derzeit wo gilt.

Von Oliver Stade Donnerstag, 30.09.2021, 07:30 Uhr

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Goslar. In der GZ-Berichterstattung vom Mittwoch über die aktuellen Corona-Richtlinien hat sich eine missverständliche Formulierung eingeschlichen: In Restaurants müssen Gäste die Maske nur tragen, solange sie ihren Sitzplatz nicht eingenommen haben. Beim Friseur aber muss eine Schutzmaske auch während der Behandlung getragen werden.

Maskenpflicht im Friseursalon. Archivfoto: Sowa

Maskenpflicht im Friseursalon. Archivfoto: Sowa

Diese Regelung gilt für alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen, beispielsweise auch bei Physiotherapeuten oder Krankengymnasten, betont die Kreisverwaltung in Goslar.

In Fitnessstudios gilt Folgendes: Die Maske kann am Sportgerät abgenommen werden, muss zuvor aber getragen werden, wenn der Gast das Studio betritt. Dies teilt der Landkreis mit, nachdem es entsprechende Anrufe in der Verwaltung gegeben hat.

Derweil steigt der Inzidenzwert im Landkreis Goslar weiter an. Am Dienstag hat das Gesundheitsamt des Landkreises acht Corona-Neuinfektionen vermeldet und am Mittwoch sechzehn weitere Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region steigt damit von zuletzt 19,3 auf 25,2 und schließlich auf 34,9. Die Quote der vollständig Geimpften im Landkreis Goslar liegt einer Mitteilung des Landkreises zufolge bei 69,91.

Die Corona-Übersicht, das sogenannte Dashboard, des Landkreises, auf dem täglich über das Infektionsgeschehen und die Anzahl der Geimpften informiert wird, ist aufgrund technischer Probleme aktuell nicht erreichbar. Seit Dienstag gibt es Probleme, die Seite wird nicht aktualisiert. „An einer Lösung wird gearbeitet“, teilt der Landkreis dazu mit. 

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