Braunschweig

GZ Plus IconIm Fall Maddie: Gericht sieht sich nicht zuständig

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.

Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen sieht sich das Landgericht Braunschweig nicht zuständig. Die Strafkammer gehe davon aus, dass der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Vor seiner Flucht ins Ausland hatte der Verdächtige demnach noch einen letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.

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