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Pflaster mit Hakenkreuz

Pflaster mit Hakenkreuz

Zur Zahlung von 975 Euro, hat das Amtsgericht am Montag einen 23-jährigen Goslarer verurteilt. Er hatte 2014 als Auszubildender zweimal ein Hakenkreuz ins neue Pflaster der Fußgängerzone verlegt.

13.04.2015, 08:52 Uhr

Zur Zahlung von 975 Euro, hat das Amtsgericht am Montag einen 23-jährigen Goslarer verurteilt. Er hatte 2014 als Auszubildender zweimal ein Hakenkreuz ins neue Pflaster der Fußgängerzone verlegt.

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