GZ-Archiv
Pflaster mit Hakenkreuz
Zur Zahlung von 975 Euro, hat das Amtsgericht am Montag einen 23-jährigen Goslarer verurteilt. Er hatte 2014 als Auszubildender zweimal ein Hakenkreuz ins neue Pflaster der Fußgängerzone verlegt.
Zur Zahlung von 975 Euro, hat das Amtsgericht am Montag einen 23-jährigen Goslarer verurteilt. Er hatte 2014 als Auszubildender zweimal ein Hakenkreuz ins neue Pflaster der Fußgängerzone verlegt.