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GZ Plus IconGutachter sieht Wiederholungsgefahr bei „Horrorhaus”-Täter

Prozessakten liegen im Schwurgerichtssaal 205 im Landgericht Paderborn.

Prozessakten liegen im Schwurgerichtssaal 205 im Landgericht Paderborn.

Ein Gericht muss entscheiden, ob der Täter im sogenannten „Horrorhaus”-Fall nach seiner Entlassung aus der Haft in Sicherungsverwahrung kommt. Was sind die Vorausetzungen dafür?

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