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Missbrauchsfälle in den USA

Frist für Veröffentlichung von Epstein-Akten läuft ab

Die Frist für die Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab (Archivbild).

Die Frist für die Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab (Archivbild). Foto: ---/AP/dpa

Das US-Justizministerium muss per Gesetz Akten zu den Ermittlungen im Skandal um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlichen. Eine wichtige Frist läuft nun aus.

Von dpa Freitag, 19.12.2025, 04:40 Uhr

Washington. Die Frist für die Veröffentlichung von Ermittlungsakten im Skandal um den gestorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein läuft heute ab. Per Gesetz war das Justizministerium vor einem Monat zur Freigabe verpflichtet worden, um Transparenz in dem Fall herzustellen. Es blieb unklar, ob das Ministerium die Akten tatsächlich freigibt und wenn ja, in welchem Umfang. Akten mit sensiblen Informationen unter Verschluss müssen nicht veröffentlicht werden - wie viele der Dokumente so eingestuft sind, ist unbekannt.

Der New Yorker Finanzier Epstein war über viele Jahre Teil der High Society und verkehrte in einflussreichen Kreisen. Der Multimillionär hatte jahrelang einen Missbrauchsring betrieben, dem Dutzende junge Frauen und Minderjährige zum Opfer fielen. Auch er selbst soll Frauen und Mädchen missbraucht haben.

Vor etwa 20 Jahren landete der Fall vor Gericht. Zu einigen Vorwürfen bekannte sich Epstein schuldig. Jahre später wurde der Fall nochmals aufgerollt und der Multimillionär erneut festgenommen. Noch bevor ein mögliches weiteres Urteil gefällt werden konnte, starb der Finanzier 2019 mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle. Im Obduktionsbericht wurde Suizid als Todesursache genannt. 

Epsteins plötzlicher Tod und seine vielfältigen Kontakte in die Welt der Reichen und Mächtigen lösten Spekulationen über die mögliche Verwicklung einflussreicher Kreise aus. Vor seiner Festnahme waren Prominente und Milliardäre bei ihm ein und aus gegangen – auch US-Präsident Donald Trump verbrachte Zeit mit Epstein, wie mehrere Party-Videos belegen. Allerdings gibt es keine Hinweise auf eine Verwicklung Trumps in den Skandal.

Bislang nur Auszüge aus Akten bekannt

Zu dem Fall gibt es umfangreiche Akten, aus denen bislang nur Auszüge bekannt sind. Viele Missbrauchsopfer gingen in den vergangenen Jahren an die Öffentlichkeit.

Trump hatte erst nach langem Druck ein Gesetz unterschrieben, das vorsieht, dass das Justizministerium Ermittlungsakten zu dem Fall freigeben muss.

Trump hatte erst nach langem Druck ein Gesetz unterschrieben, das vorsieht, dass das Justizministerium Ermittlungsakten zu dem Fall freigeben muss. Foto: Evan Vucci/AP/dpa

Trump unterschrieb erst auf massiven Druck aus dem US-Parlament - darunter auch aus dem eigenen Lager seiner Republikanischen Partei - ein Gesetz, das die Veröffentlichung anmahnt. Der US-Präsident hatte noch im Präsidentschaftswahlkampf die Freigabe der Akten selbst gefordert, dann aber sträubte er sich nach dem Amtsantritt dagegen.

Dokumente aus Nachlass bereits veröffentlicht

Anders als die Ermittlungsakten sind bereits Dokumente, die aus dem Nachlass Epsteins stammen, veröffentlicht worden. Der Kongress hatte die Unterlagen überprüft. Erst am Donnerstag hatten Demokraten erneut Fotos aus dem Nachlass veröffentlicht. Auf den diesen Fotos sind wieder zahlreiche Prominente zu sehen, darunter der Microsoftgründer Bill Gates, der eine junge Frau im Arm hält. Die Echtheit der Fotos ließ sich zunächst nicht unabhängig verifizieren. Gates war bereits auf früher veröffentlichten Bildern zu sehen.

US-Präsident Donald Trump, der in früher veröffentlichten Fotos im Umfeld Epsteins zu sehen war, ist auf den jüngsten Bildern nicht dabei. Nach Angaben der Demokraten befinden sich in dem Nachlass, der nach und nach im zuständigen Ausschuss des Repräsentantenhauses überprüft werde, 95.000 Fotos.

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