Brandenburg

GZ Plus IconBehördenfehler: Familie muss Grundstück und Haus räumen

Der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts hat entschieden, dass eine Familie ein von ihr ersteigertes Grundstück zurückgeben muss.

Der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts hat entschieden, dass eine Familie ein von ihr ersteigertes Grundstück zurückgeben muss.

Bei einer Zwangsversteigerung erwarb eine Familie ein Grundstück, nahm Kredite auf und baute ein Haus. Jahre später stellt sich heraus: Es wurden Fehler gemacht. Nun muss die Familie gehen.

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