Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts
Ehemaliger Goslarer Kreisvorstand „rechtswidrig“ abberufen
Ein Jahr nach der urplötzlichen Abberufung des Goslarer AfD-Kreisvorstandes durch den Landesvorstand stellt das AfD-Bundesschiedsgericht fest, dass die Abberufung „rechtswidrig“ war. Die Wahl des neuen Vorstandes sei aber dennoch „wirksam“.