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AfD-Bundesschiedsgericht

Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts

GZ Plus Icon Ehemaliger Goslarer Kreisvorstand „rechtswidrig“ abberufen

Ein Jahr nach der urplötzlichen Abberufung des Goslarer AfD-Kreisvorstandes durch den Landesvorstand stellt das AfD-Bundesschiedsgericht fest, dass die Abberufung „rechtswidrig“ war. Die Wahl des neuen Vorstandes sei aber dennoch „wirksam“.