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Sichere Straßen

Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol im GZ-Interview über Alkohol-Fahrsperren

Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol im GZ-Interview über Alkohol-Fahrsperren

Goslar. In diesem Jahr beschäftigt sich ein Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages mit dem Alkolock-System, eine elektronische Wegfahrsperre, die Alkoholfahrten verhindert. Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe und Leiter des Institutes für Verkehrssicherheit beim TÜV Thüringen, hat im Gespräch mit GZ-Redakteur Hendrik Roß erklärt, wie der Alkolock die Straßen sicherer machen kann.

Von Hendrik Roß Mittwoch, 23.01.2019, 15:05 Uhr

Es geht uns um Verkehrssicherheit. Das ist unser Ziel, unsere Aufgabe. Dadurch, dass das System schon seit vielen Jahren in Nordamerika eingesetzt wird, ist das auch ein Thema in Deutschland. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat schon vor 15 bis 20 Jahren ein Forschungsprojekt bei Lkw- und Bus-Fahrern gemacht. Der Alkolock-Einsatz ist immer wieder zum Thema geworden, weil Alkohol im Straßenverkehr nach wie vor ein großes Problem ist.

{picture1s} Das kann ich nur vermuten. Ich denke, zum einen haben wir hier in Deutschland ein relativ ausgefeiltes System an Verkehrssicherheits- und Präventionsmaßnahmen, zum Beispiel die Fahrerlaubnis auf Probe. Wenn Fahrer innerhalb der Probezeit auffallen, gibt es Nachschulungsmaßnahmen, für auffällige Kraftfahrer gibt es die MPU, die auch bei Alkoholfahrten zum Tragen kommt und eine Präventionsmaßnahme darstellt. Bei so einem gut ausgefeilten Verkehrssicherheitssystem muss man erst mal schauen, wie man das Alkolock-System integriert. Und es gibt da natürlich rechtlich gesehen Schwierigkeiten.

Es gibt unterschiedliche Rechtsfragen, die beantwortet werden müssen. Zum einen beim Datenschutz, zum anderen bei der Entscheidung, ob das System in das Staatsrecht oder in das Verwaltungsrecht eingegliedert wird, also eine Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde wird. Und das sind Dinge, die in Deutschland zu langen Diskussionen geführt haben, aber bis jetzt wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Ich habe schon vor vielen Jahren eine positive Prognose abgegeben, und da lag ich falsch. Jetzt würde ich aber zumindest insofern eine positive Prognose abgeben, als der feste Wille vorhanden zu sein scheint, einen Pilotversuch zu starten, vielleicht in einigen Bundesländern, vielleicht auch mit einer zeitlichen Begrenzung. Ich glaube schon, dass es in den nächsten Jahren stattfinden wird. Im letzten Koalitionsvertrag stand schon, dass das System erprobt und das Verkehrssicherheitspotenzial evaluiert werden sollte. Deswegen glaube ich, dass es dieses Mal etwas wird. Es wird nicht schnell gehen, aber in ein bis zwei Jahren könnte es so weit sein. Wahrscheinlich wird die Bundesanstalt für Straßenwesen mit dem Pilotprojekt beauftragt.

Erst einmal zu den Begrifflichkeiten: Wir von der Seite der Verkehrsmedizin- und -psychologie sprechen immer von einem Alkohol-Interlock-Programm, und zwar weil das Programm das technische System plus alle psychologischen Begleiter beinhaltet. Beides muss gekoppelt sein, denn im Sinne einer Präventionsmaßnahme wird es nichts Nachhaltiges an Sicherheitsgewinn bringe, wenn nur das System ein- und nach einer gewissen Zeit wieder ausgebaut wird.

Die verkehrspsychologische Begleitung muss Teil des Programms sein, um nicht einfach nur das Einsteigen beziehungsweise Starten des Motors unter Alkohol zu verhindern, sondern das Alkoholkonsumverhalten, also das Verhalten beim Konflikt Trinken und Fahren, nachhaltig in Richtung Verkehrssicherheit zu ändern. Das heißt, dass derjenige, der Auto fahren will, planen muss: Wie komme ich hin? Wie komme ich zurück, wenn ich etwas trinken will? Und wie kann ich es schaffen, in einer gewissen Situation, zu einem gewissen Anlass, nicht zu trinken, weil ich wieder fahren will? Dies hat bei auffälligen Fahrern in der Vergangenheit nicht geklappt. Auch die Dunkelziffer ist sehr hoch. Bei vielen muss die Einstellung verändert werden, damit auch nach Ausbau des technischen Systems eine Verhaltensänderung bleibt.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Man kann nach einer Trunkenheitsfahrt, die ein Fahrverbot zur Folge hat, den Leuten anbieten, dass sie während der Sperrfrist trotzdem fahren können, wenn sie dieses System einbauen. Die Sperrfrist dient rechtlich gesehen der Sicherung und Besserung – und diese beiden Begriffe passen genau auf das Alkohol-Interlock-Programm. Sicherung wäre das technische System, und Besserung wäre die psychologische Begleitung. Zusätzlich hätte der Fahrer den Vorteil, dass er mobil bleibt.

Eine Zielgruppe sehe ich am ehesten bei denen, die schon eine Straftat begangen haben – das heißt ab 1,1 bis 1,59 Promille – denn ab 1,6 Promille muss man nach der ersten Trunkenheitsfahrt eine MPU machen. Und die Gruppe von 1,1 bis 1,59 Promille bekommt derzeit ohne weitere Prüfung, ob sie geeignet ist oder nicht, die Fahrerlaubnis wieder. Das entspricht nicht dem Risikopotenzial, das diese Gruppe in sich birgt, was Alkoholfahrten angeht.

Ich sehe das nicht so, dass es überlistet oder manipuliert werden kann. Natürlich kann ich ein Auto kurzschließen, aber so weit brauche ich gar nicht zu gehen. Wenn ich alkoholisiert fahren will, nehme ich mir einfach das Auto meiner Frau oder eines Freundes oder mache ein Car-Sharing. Natürlich kann ich so etwas immer machen. Aber ich habe ja einen Eintrag in meinem Führerschein, dass ich nur mit einem Auto fahren darf, das mit dem Alkolock-System ausgestattet ist. Wenn ich ein anderes Auto fahre, bedeutet das: Fahren ohne Führerschein. Und das ist strafrechtlich verfolgbar. Und zu überlisten, wenn ich es bin, der tatsächlich pustet, ist das System nicht. Natürlich gibt es immer wieder Leute, die sagen, man kann ja die Ehefrau pusten lassen.

Aber überlegen Sie mal, wie aberwitzig die Situation ist. Ich bin betrunken, meine Frau sitzt daneben und pustet für mich und geht das Wagnis ein, mit einem betrunkenen Ehemann am Steuer durch die Gegend zu fahren. Also, das ist ja völlig weltfremd. Die Manipulationsversuche sind in den Studien, die es gibt, sehr gering.

Es gibt juristische Schwierigkeiten in den Niederlanden. Da ist der Alkolock wieder aus dem Rechtssystem herausgenommen worden. In Belgien ist das System eingeführt worden, aber mehr oder weniger auf freiwilliger Basis. Da ist die Nachfrage aber relativ gering. In Österreich ist es eingeführt worden. Aber entgegen allen Empfehlungen der verkehrspsychologischen Fachgesellschaft wird die Begleitung nicht durch Psychologen durchgeführt, sondern von Rot-Kreuz-Helfern oder Rettungssanitätern – jedenfalls von Fachfremden. Ich wage die Prognose, dass es da keine positiven Ergebnisse geben wird. Ansonsten weiß ich nicht, ob es größere Zahlen an Teilnehmern gegeben hat. Insofern kann es noch keine Evaluationsergebnisse geben. Das Einzige, was in der EU eingeführt wurde, ist eine technische Norm für das System. Und jetzt wird gefordert, dass die Fahrzeughersteller eine Schnittschnelle beziehungsweise ein Andocksystem serienmäßig einbauen müssen. Dann wäre es einfacher, das externe technische System am Auto anzuschließen.

Das ist eine gesellschaftlich-politische Frage der Verhältnismäßigkeit. Alkohol im Straßenverkehr ist zwar ein großes Problem, aber die große Masse der Fahrer verhält sich ja rechtskonform und sicher. Es ist eine relativ kleine Gruppe, die man heranziehen will, und alle anderen würden mit in die Pflicht genommen.

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