Silberbornbad öffnet bald sieben Monate

Still ruht das Außenbecken: Das soll es auch, wenn das Silberbornbad im kommenden Jahr zwei Monate länger geöffnet ist. Das spart Kosten. Archiv-Foto: Schlegel
Bad Harzburg. Das Silberbornbad wird im kommenden Jahr nicht mehr nur fünf, sondern sieben Monate geöffnet sei. Die zwei zusätzlichen Monate werden als Probelauf mit gekürzten Zeiten und ohne Außenbereich laufen. Das gaben gestern Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Kur-, Tourismus und Wirtschaftsbetriebe (KTW) zusammen mit Bürgermeister Ralf Abrahms bekannt. Der bestätigte darüber hinaus, dass das Bürgerbegehren, mit dem eine ganzjährige Öffnungszeit angestrebt werden sollte, nicht zulässig sei.
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Bad Harzburg. Das Silberbornbad wird im kommenden Jahr nicht mehr nur fünf, sondern sieben Monate geöffnet sei. Die zwei zusätzlichen Monate werden als Probelauf mit gekürzten Zeiten und ohne Außenbereich laufen. Das gaben gestern Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Kur-, Tourismus und Wirtschaftsbetriebe (KTW) zusammen mit Bürgermeister Ralf Abrahms bekannt. Der bestätigte darüber hinaus, dass das Bürgerbegehren, mit dem eine ganzjährige Öffnungszeit angestrebt werden sollte, nicht zulässig sei.
Auf die Nachricht dürften viele Menschen in Bad Harzburg gewartet haben, denn kaum ein Thema hatte die Gemüter in den vergangenen Jahren dermaßen bewegt, wie die nur noch fünfmonatige Saison des Bades. 2020 jedoch soll es zusätzlich zu dieser Zeit (1. Mai bis30. September) noch die Monate Oktober und November „oben drauf“ geben. Allerdings nur noch mit Öffnungszeiten von 11 bis18 Uhr, ohne Außenbecken, jedoch zu günstigeren Eintrittspreisen. Dabei denke man besonders auch an Schulen, Kindergärten und Vereine, erklärten KTW-Geschäftsführer Bernd Vollrodt, Aufsichtsrats-Vorsitzender Bernhard Düsing (CDU) und Bürgermeister Ralf Abrahms.
Aber wieso geht das auf einmal? Wurde nicht in der Vergangenheit stets gebetsmühlenartig gesagt, für zusätzliche Öffnungszeiten gäbe es kein Geld? Das Trio erklärt: Möglich sei die Verlängerung durch den Umstand, dass man das Bad in den beiden zusätzlichen Monaten nur im „Ein-Schicht-Betrieb“, also mit weniger Personal betreibe. Und das wiederum sei nur durch das Engagement der Belegschaft sowie den Einsatz anderer Arbeitskräfte realisierbar. Außerdem hätten die KTW neue Auszubildende, die man ebenfalls einsetzen werde. Gar so teuer wie die 100.000 Euro pro Monat, die bisher immer pro Schwimmbad-Monat ins Feld geführt wurden, sei die Sache deshalb nicht.
Es würde zudem gespart, wenn man den Außenbereich schließe und nicht beheizen müsse. Das Geld könne man an anderer Stelle einsparen. Um welche Summen es geht, konnte Bernd Vollrodt nicht sagen, das hänge auch von den Einnahmen ab. „Wir wollen sehen, ob das Angebot angenommen wird“, sagt er. Mit anderen Worten: Es müssen Besucher kommen. An die Adresse all derer gerichtet, die bisher um längere Öffnungszeiten kämpften und die sich womöglich die Entwicklung nun auf ihre Fahnen schreiben würden, erklärt er: „Sie alle können nun dafür sorgen, dass genügend Gäste kommen.“
Nach dem Kassensturz könne geschaut werden, ob es sich lohnen würde, aus dem Probebetrieb eine dauerhafte Lösung zu stricken. Im Idealfall würde es bedeuten, dass auch die Sommermonate zumindest phasenweise in der reduzierten Variante laufen könnten, was womöglich zusätzliche Öffnungsmonate bringen würde. Oder aber es stelle sich heraus, dass das zusätzliche Angebot nicht angenommen werde, die Sache sich also nicht rechne –und man wieder zu den fünf Monaten zurückkehrt.
Welche Rolle spielt das Bürgerbegehren bei der ganzen Sache? „Keine!“ Das unterstreichen Vollrodt, Düsing und Abrahms. Die Überlegungen und Kalkulationen würden schon viel länger laufen, „so etwas entwickelt man nicht in drei Tagen“.
Dass die Entscheidung über die längeren Öffnungszeiten fast zeitgleich mit der über das Bürgerbegehren fällt, sei Zufall, so Abrahms. Er bestätigte, dass der Verwaltungsausschuss in nicht öffentlicher Sitzung am Dienstag darüber entschieden hat, ob dieses Bürgerbegehren überhaupt zulässig sei oder nicht. Und er bestätigte auch: Es sei nicht zulässig. Es sei an die falsche Adresse (nämlich die Stadt und nicht an den Badebetreiber KTW) gerichtet. Und auch die Begründung sei falsch gewesen.
Mit anderen Worten: Aus diesem Bürgerbegehren werde kein Bürgerentscheid. Begründungen oder nähere Erklärungen gab es allerdings von Abrahms nicht. Erst werde den Initiatoren am Freitag per Einschreiben die Entscheidung des Verwaltungsausschusses mitgeteilt. In der Ratssitzung am kommenden Dienstag wollte er die Entscheidung auch öffentlich bekannt geben.
Allerdings verweist Abrahms auch auf das Beispiel Braunlage, wo das Oberverwaltungsgericht ebenfalls ein Bürgerbegehren als in der vorgelegten Form als nicht zulässig eingestuft hat (siehe Seite „Braunlage“). Auf die Initiatoren kommen nun auch noch die Kosten des Verfahrens zu. Bisher war dieses Beispiel von den Bad Harzburger Initiatoren immer als Beleg dafür ins Feld geführt worden, dass ihr Begehren ebenfalls gute Chancen habe, umgesetzt zu werden.

Bürgermeister Ralf Abrahms

Bernd Vollrodt

Bernhard Düsing