Richter zum Manczak-Mord: Er „stand im Weg und musste weg“
Der Angeklagte berät sich mit seinen Verteidigern. Foto: Neddermeier
Nach etwa sieben Monaten ist das Urteil im spektakulären Manczak-Prozess gefallen: Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidigung von Martin G. hatte bereits im Vorfeld Revision angekündigt.
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Der wegen Mordes angeklagte Bundespolizist Martin G. (50) aus Othfresen ist am Dienstag von der neunten Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Ralf Michael Polomski sieht es als erwiesen an, dass der 50-Jährige am 13. April 2021 seinem besten Freund, einem 51-jährigen Familienvater aus Groß Döhren, in dessen Garten aufgelauert und ermordet hat.
{picture1s}Und das obwohl der Leichnam des mutmaßlichen Opfers noch immer nicht aufgetaucht ist und der Angeklagte bis zuletzt behauptete, nichts mit dem Verschwinden seines Freundes zu tun zu haben. Die massiven Blutspuren im Garten des 51-Jährigen und auch in dessen Wagen und weitere Indizien, lassen wohl nur den Schluss zu, dass dieser nicht mehr lebt.
Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau eingehen. Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. «Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg», sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hatte, wegen einer aus ihrer Sicht nicht schlüssigen Indizienkette, auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte selbst schwieg während des kompletten Verfahrens.
Damit hat der etwa sieben Monate dauernde spektakuläre Prozess vorerst sein Ende gefunden. Das Rechtsmittel der Revision ist zulässig.
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