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42-Jähriger wegen Betrugs vor Gericht

GZ Plus IconClausthaler findet EC-Karte und bedient sich am Konto des Inhabers

Mit einer gefundenen EC-Karte Geld abzuheben, ist keine gute Idee. Denn dann macht man sich des Betrugs schuldig.

Mit einer gefundenen EC-Karte Geld abzuheben, ist keine gute Idee. Denn dann macht man sich des Betrugs schuldig. Foto: Pixabay

Ein ganzer Stapel schlampig zugestellter Post machte einen 42-Jährigen zum Betrüger: Er fand die EC-Karte seines Nachbarn und auch noch die PIN. Damit ging er zum nächsten Geldautomaten. Nun stand er vor Gericht.

Von Corina Klengel Sonntag, 15.09.2024, 04:00 Uhr

Clausthal-Zellerfeld. Eine gefundene EC-Karte sorgt dafür, dass ein arbeitsloser Lkw-Fahrer nun einiges abzustottern hat: Das Amtsgericht in Clausthal-Zellerfeld verurteilte den 42-Jährigen wegen Computerbetruges in vier Fällen und wegen Verstoßes gegen das Postgeheimnis zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 15 Euro, also 2100 Euro. Zudem muss er die ergaunerten 1830 Euro zurückzahlen und für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Dabei kam er mit diesem Urteil noch gut weg, denn die Taten waren zunächst als gewerblicher Computerbetrug angeklagt, was mit einem höheren Strafmaß bedroht ist. Wäre es dabei geblieben, hätte er mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, so Richterin Nitsche.

Gelegenheit macht Diebe

Gelegenheit macht Diebe – so auch in diesem Fall. Es war die schlampig zugestellte Post, die die Tat begünstigte. Ein 19-jähriger Student hatte gerade sein Konto bei der Sparkasse eröffnet und wartete auf die Zusendung der EC-Karte und auf das Schreiben mit der PIN. Doch sein Briefkasten neben der Haustür an der Seite des Hauses blieb leer. Ein Packen von Post, darunter auch die Briefe an den Geschädigten, landeten unsortiert auf der Fensterbank im Haupteingang des Mehrfamilienhauses. „Es war wirklich einfach, an die Post heranzukommen“, bestätigte der ermittelnde Polizeibeamte.

Kein gewerbsmäßiger Betrug

Der Angeklagte gab an, er habe die Briefe von der Bank wochenlang dort liegen sehen. Durch Befühlen des Umschlages habe er erkannt, dass eine EC-Karte darin war. Da er knapp bei Kasse gewesen sei, habe er schließlich die beiden Briefe an sich genommen und geöffnet. Er gab zu, von dem fremden Konto beim nächstgelegenen Geldautomaten 750 Euro abgehoben zu haben.

Es habe ihn erstaunt, dass die Abhebung problemlos klappte. Also lud er noch sein Handy auf und hob gleich noch einmal 300 Euro ab. Die letzte Abhebung bezog der 42-Jährige zunächst nicht in sein Geständnis mit ein. Doch ein Bild aus der Kamera des Geldautomaten ließ ihn schließlich auch diese Abhebung eingestehen.

Nachdem er sich einen Monat später erneut um 750 Euro bereichert hatte, warf er die gestohlene Bankkarte weg. Diese Entscheidung sowie der Umstand, dass die ersten drei Abhebungen an einem Tag und im Abstand von wenigen Minuten erfolgten, ließen Gericht und Staatsanwaltschaft von der Einschätzung abrücken, dass der 42-Jährige die Absicht hatte, sich durch wiederholte Begehung dieses Betruges eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, was gewerbsmäßigen Betrug darstellt. Auch dass die Briefe einfach so herumlagen, spielte bei der Strafzumessung eine Rolle.

Keine große kriminelle Energie

„Es war eine Gelegenheitstat ohne große kriminelle Energie“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Dass der 42-Jährige nicht vorbestraft war und er reuig bekundete, das Geld zurückzahlen zu wollen, stimmte die Richterin gnädig.

Das sah zu Beginn der Verhandlung noch anders aus, denn der 42-Jährige glänzte zunächst durch Abwesenheit. Der Vorteil kleinerer Amtsgerichte ist jedoch, dass man seine „Pappenheimer“ kennt. Der als Zeuge geladene Polizist bot sich an, bei dem Angeklagten vorbeizuschauen. Es dauerte nicht lange, bis er mit dem wenige Häuser weiter wohnenden 42-Jährigen zurückkam. Der Angeklagte behauptete, seine Ladung nicht erhalten zu haben. Bei der Form der Postzustellung nicht unmöglich.

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