Amtsgericht verurteilt Drogenabhängige wegen mehrerer Delikte
Eine 28-Jährige aus Oker hat sich jetzt vor dem Amtsgericht Goslar verantworten müssen. Die drogenabhängige, vorbestrafte und unter Bewährung stehende Frau muss in Haft. Foto: GZ-Archiv
Das Amtsgericht Goslar hat eine 28-jährige drogenabhängige Frau aus Oker zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Die vorbestrafte und unter Bewährung stehende Frau soll einen Mann brutal verprügelt und mehrfach bestohlen haben.
Goslar. Eine Drogenabhängige muss wegen mehrerer Vergehen in Haft. Die vorbestrafte 28-Jährige aus Oker hatte im Frühjahr 2024 mehrere Diebstähle in Bad Harzburg und Goslar begangen. Einmal hatte sie sogar ein Messer dabei, dadurch erhöhte sich die Strafe der Frau. Angeklagt war sie zudem, weil sie in Rage auf einen Mann eingetreten hatte. Das Amtsgericht Goslar unter Vorsitz von Richterin Wichmann verurteilte die Frau jetzt zu einem Jahr und acht Monaten Haft.
Keine Chance auf Bewährung
Weil die 28-Jährige in erheblichem Maße vorbestraft war und sie die Taten unter laufender Bewährung beging, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft keinen Raum für eine Bewährungschance.
Die zwei Ladendiebstähle räumte die Angeklagte freimütig ein. In einem Supermarkt in Bad Harzburg stahl sie Waren im Wert von 150 Euro, in einem Goslarer Geschäft waren es Waren im Wert von 143 Euro. Kleidung, eine Uhr, eine Tasche, ein Rucksack, Alkohol, Tabak und Hundefutter standen auf ihrer Liste. In beiden Fällen wurde sie geschnappt. Die Geschäfte erhielten die Waren zurück.
Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Goslar machte sich die Frau am Schloss eines E-Bikes mit einem Seitenschneider zu schaffen. Einer 75-jährigen Passantin, die sie ansprach, erklärte sie zunächst, dass sie den Schlüssel für das Schloss verloren habe. Die aufmerksame Seniorin glaubte ihr nicht. Sie rief die Polizei und schoss gleich noch ein Beweisfoto. Die Polizei war schnell an Ort und Stelle und nahm die justizbekannte Frau in Gewahrsam. In einer Bauchtasche fanden die Beamten ein Messer. Ihren Seitenschneider hatte die 28-Jährige zuvor in ein Gebüsch geworfen, wo er jedoch gefunden wurde. „Ich liebe Fahrräder“, sagte die Angeklagte dazu.
Die vierte Tat, eine gefährliche Körperverletzung, begangen im Herbst am Bahnhof in Goslar, bestritt die suchtkranke Frau jedoch. Sie habe unter Drogen gestanden und könne sich an diesen Vorfall aber gar nicht erinnern. Sie erklärte: „Ich bin ein ruhiger Mensch und kann mir nicht vorstellen, dass ich sowas gemacht habe.“
Attacke mit Kopfnuss
Der 43-jährige Mann, den sie verprügelt haben soll, erzählte, er habe in der Bahnhofshalle gewartet. Da seien ihm die Angeklagte, eine weitere Frau und deren zwei Hunde aufgefallen, weil die Frauen miteinander stritten. Plötzlich sei die 28-Jährige auf ihn zugekommen und habe ihn angeschrien, warum er ihrer Partnerin nicht geholfen habe. Der verdutzte Mann versuchte sich von der Frau, die von anderen Zeugen als sehr aggressiv beschrieben wurde, zu entfernen und ging zu den Gleisen. Dann habe er einen Griff am Kragen seiner Jacke gespürt. Die Jacke sei an mehreren Stellen aufgerissen. Im nächsten Moment habe der Kopf der Angeklagten seine Nase getroffen. Sie habe ihn dann gegen Kopf, Hals und Oberkörper geschlagen und ihm noch einen Tritt gegen den Oberschenkel verpasst.
Mehrere Passanten hätten erfolglos versucht, die Angeklagte zu beruhigen und zu schlichten. Die Polizei wurde gerufen. Der 43-Jährige sei zwischenzeitlich vor der aufgebrachten Angeklagten in den Zug geflohen. In Seesen sei er dann zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Die Polizei habe ihm geraten, sich ins Krankenhaus zu begeben. Dort habe seine Nase durch eine Operation gerichtet werden müssen. Er sei längere Zeit krankgeschrieben gewesen, berichtete der Mann aus Seesen.
Weil die vorliegenden Arztberichte nicht eindeutig Auskunft gaben, ob es sich um eine Nasenprellung oder eine Nasenfraktur handelte, stellte Verteidiger Stephan Kahl die Frage in den Raum, ob die Operation der Nase wirklich eine Verletzungsfolge oder vielleicht eine Korrektur gewesen sei. Der Rechtsanwalt bezweifelte überdies, dass die viel kleinere Angeklagte in der Lage gewesen sein soll, dem 43-Jährigen eine Kopfnuss zu verpassen.
Planvolles Vorgehen
Das sahen Gericht und Staatsanwaltschaft anders. „Eine Kopfnuss gab es. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass die Operation infolge der Verletzung vorgenommen wurde“, erklärte Richterin Wichmann in ihrer Urteilsbegründung. Auch dem Argument des Verteidigers, der die Taten, insbesondere den versuchten Fahrradklau, wegen des Drogenkonsums als „völlig irrational“ beschrieb, widersprach die Richterin. Die Ausreden der Angeklagten sowie der mitgeführte Seitenschneider würden die Tat hingegen als sehr planvolles Vorgehen erscheinen lassen.
Die Partnerin der Angeklagten war Ende März ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt, wegen Diebstahls.