Aus dem Amtsgericht

GZ Plus IconGoslar: Keine Bewährung für notorischen Dieb

Hand hält eine Kreditkarte vor ein Kartenlesegerät mit beleuchtetem Display.

Mit den gestohlenen EC-Karten geht der Obdachlose einkaufen und bleibt dabei stets unter der 50-Euro-Grenze für die kontaktlose Bezahlung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)

Ein 47-jähriger Obdachloser muss sich vor dem Goslarer Amtsgericht wegen Diebstahls in mehreren Fällen verantworten. Das steckt dahinter.

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