Aus dem Amtsgericht
Goslar: Keine Bewährung für notorischen Dieb
Mit den gestohlenen EC-Karten geht der Obdachlose einkaufen und bleibt dabei stets unter der 50-Euro-Grenze für die kontaktlose Bezahlung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)
Ein 47-jähriger Obdachloser muss sich vor dem Goslarer Amtsgericht wegen Diebstahls in mehreren Fällen verantworten. Das steckt dahinter.
