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Kommunalaufsicht: Rat muss Junk gewähren lassen

Goslar. Die Kommunalaufsicht gibt Dr. Oliver Junk (CDU) recht: Der Rat muss ihn für seine Kandidatur als Wahlleiter frei stellen. Sechs von sieben Fraktionen wähnen dennoch einen Akt der Wählertäuschung.

Von Frank Heine Mittwoch, 11.05.2016, 16:29 Uhr

Eine erneute GZ-Anfrage vom Mittwochmorgen brachte gegen 15.20 Uhr endlich eine klare Aussage der Kommunalaufsicht, die Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk in seiner Rechtsauffassung voll bestätigt. Er darf für den Kreistag zumindest kandidieren, wenn auch als Verwaltungschef nicht einziehen, und muss von seiner Aufgabe als städtischer Wahlleiter befreit werden. „Wird der Wahlleiter als Wahlbewerber vorgeschlagen, ist das Amt durch Beschluss der Vertretung unverzüglich neu zu besetzen“, schreibt Matthias Eichler aus dem Innenministerium, der sich in der Vorwoche noch weit sibyllinischer geäußert hatte.

Wahlbewerber seien das nicht erst mit Einreichen des Wahlvorschlags, sondern bereits seit dem Zeitpunkt, an dem sie ihre Absicht der Kandidatur erklärt hätten oder mit ihrem Einverständnis nominiert worden seien. „Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage vertraut die Kommunalaufsicht im vorliegenden Fall zunächst darauf, dass der Rat der Stadt Goslar in seiner nächsten Sitzung eine Wahlleitung bestimmen wird“, so Eichler.

Am Tag nach der Generalabrechnung der sechs Fraktionen im Rat mit den Kreistagsambitionen von Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk, der allein die CDU auf seiner Seite hatte, war am Mittwochmorgen im Rathaus das konkrete weitere Vorgehen zunächst nicht klar. Weil Personalchef Oliver Kasties am Mittwoch und Donnerstag fehlt(e), sollte laut Sprecher Christian Burgart Anfang nächster Woche entschieden werden, wie die Verwaltung mit Junks Nicht-Entlassung aus dem Amt des Gemeindewahlleiters umgeht. Eine Aufgabe, die mit dessen CDU-Kandidatur für den Kreistag unvereinbar ist.

Am späten Nachmittag brachte die Antwort aus dem Innenministerium immerhin grünes Licht für Junks Rechtsauffassung, was die Kandidatur angeht: Er darf kandidieren – und muss als Wahlleiter entlassen werden. „Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage vertraut die Kommunalaufsicht im vorliegenden Fall zunächst darauf, dass der Rat der Stadt Goslar in seiner nächsten Sitzung eine neue Wahlleitung bestimmen wird“, erklärte Sprecher Matthias Eichler urplötzlich weit klarer als noch in der Vorwoche. Bis zur Wahl gibt es übrigens nur noch eine Ratssitzung – und die ist am 21.Juni.

Politisch ist die Sache aber ebenso klar: Ein lange Zeit schweigender Junk hatte nur auf direkte Nachfrage von Vienenburg-Bürger Dr.Wolfgang Baur („Idee ist nicht falsch, aber der Weg“), der sich später enthielt, selbst das Wort ergriffen. „Eine Kandidatur kann sowieso niemand verhindern“, hatte er seine Rechtsposition verdeutlicht. Man müsse den Gesetzgeber auch mal ermahnen, wenn er die Verfassung nicht respektierte: „Man will die Bürgermeister nicht so stark haben.“ Gibt es andere Wege, um das Gesetz zu ändern? Junk sagte zwar Nein, gestand an gleicher Stelle aber auch ein, dass es unter anderem daran liege, dass auch die CDU im Landtag keine Änderung wolle.

Sechs von sieben Fraktionen sahen dagegen einen Akt der Wählertäuschung, weil Junk sein Mandat nur antreten kann, wenn er seinen Oberbürgermeister-Job niederlegt – was er definitiv nicht will. Urte Schwerdtner (SPD), die als Erste engagiert zur Attacke blies, nannte Junks Vorhaben deshalb „verantwortungslos gegenüber Wählern, Stadt und Rat.“ Sie zweifelte an den vorgetragenen Motiven („es gibt andere Möglichkeiten“) und wollte mit der SPD nicht den „Steigbügel für eine Wählertäuschung“ halten: „Sorry, ich habe ein anderes Demokratieverständnis.“

Michael Ohse (Linke) wähnte einen Kreistag bald als „Inzuchtmonster“, wenn Junk mit seiner angestrebten Klage gegen das Nichtzulassen von Hauptverwaltungsbeamten Erfolg hätte. Drohe etwa die Kontrolle der Kontrollbehörde durch die (Ober-)Bürgermeister? „Als Wähler kann man nur das Kotzen kriegen“, formuliert er weit drastischer als gleich im Anschluss Jochen Baldauf für die Goslarer Grünen, der das Vorhaben von Junk, aber ausdrücklich auch von Bad Harzburgs Bürgermeister Ralf Abrahms aus der eigenen Partei, kritisierte. Seine Fraktion unterstütze keine Initiative, die geltende Gesetze ändern wolle. Detlef Vollheyde (Bürger für Vienenburg) legte mit seiner Frage „Recht oder Moral“ wieder eine Schippe drauf. Er zielte auf Junks Internsetseite, auf der ganz oben der Satz „Miteinander können wir alles schaffen“ stehe und die darunter nur noch Selbstdarstellung für „Oliver von Goslar“ enthalte. „Schlimmer kann man das gemeine Wahlvolk wohl kaum verklapsen“, schimpfte auch Henning Wehrmann (Bürgerliste) und beschrieb „Züge einer Schmierenkomödie“. Junk missbrauche „gezielt den OB-Amtsbonus“ und setze auf Unwissen und „Wähler, die nicht die GZ lesen“. Und überhaupt: Wie bewältige er eigentlich seine aktuell mehr als 70 Ehrenämter, ohne auf die vom Steuerzahler finanzierte Verwaltung zurückzugreifen? Am Ende konnte auch Dr.Jürgen Lauterbach (FDP) das Bild des selbstlosen „Helden von Goslar“ nicht mehr ertragen. Gerade die Kommunalwahl sei eine Persönlichkeitswahl und fuße auf Vertrauen, das der Wähler einer Person schenkt. Junks „Scheinkandidatur“ pervertiere dieses Muster.

Für die CDU setzte in erster Linie ein freilich ungewohnt unsortiert wirkender Carlos Mateo den Kontrapunkt. Er drehte den Spieß um und sah im Verhalten der anderen Fraktionen ein „wahltaktisches Spiel“. So sei Junks vielfach kritisierte mediale Präsenz geradezu Verpflichtung des obersten Goslarer Repräsentanten, wenn sie denn – wie von ihm vorausgesetzt – zum Wohl der Stadt geschehe. Die SPD habe deshalb ein Problem, weil der Oberbürgermeister beliebt sei und gute Arbeit mache. Man dürfe dem Bürger ruhig eine Entscheidung zutrauen. In den meisten anderen Bundesländern säßen die Bürgermeister zudem schon lange in den Kreistagen. Mateo prophezeite einen „Qualitätssprung“, wenn dies in Niedersachen auch möglich werde.

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