Pflicht endet am 20. März

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Die Arbeit am Küchentisch ist für viele Beschäftigte zum Alltag in der Corona-Pandemie geworden. Foto: fizkes/Shutterstock

Die Arbeit am Küchentisch ist für viele Beschäftigte zum Alltag in der Corona-Pandemie geworden. Foto: fizkes/Shutterstock

Die coronabedingte Pflicht zur Arbeit von zu Hause endet am 20. März. Welche Schutzmaßnahmen müssen vom Arbeitgeber getroffen werden, und gibt es weiterhin die Möglichkeit, mobil zu Arbeiten? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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