Wie die Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine ihren Kunden helfen will
Auch die Chefetage mit Michael Senft, Marcel Schmidt und Jürgen Twardzik in Hildesheim bleibt auf Corona-Distanz. Den Kunden indes will die Sparkasse in der Krisenzeit weiterhin nahe sein - ob Unternehmen oder Privatleuten. Foto: Kleine
Goslar/Hildesheim. Möglichst schnell und unbürokratisch will die Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine ihren Kunden in der Corona-Krise Hilfestellung geben – von Selbstständigen bis zum großen Unternehmen. „Und natürlich vergessen wir auch die Privatkunden nicht“, betont Vorstandsvorsitzender Jürgen Twardzik im GZ-Gespräch. Denn viele Unternehmen in der Region gehen derzeit in Kurzarbeit – mit Folgen für laufende Kosten.
„Im Prinzip arbeiten wir nach Krisenorganisation“, schildert Jürgen Twardzik. Die Versorgung mit Bargeld über Automaten ist gesichert, aber die Geschäftsstellen der Sparkasse sind für den sonst üblichen Kontakt geschlossen. Telefon und E-Mail sind im Austausch mit Kunden angesagt, aber in Einzelfällen sind auch persönliche Gespräche nach Absprache noch möglich, erklärt Marcel Schmidt. Er ist neuer Bereichsdirektor für Unternehmenskunden bei der Sparkasse.
Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart – ob Handel, Gewerbe oder Industrie. Das stellt auch die Banken und Sparkassen vor eine mächtige Herausforderung, unterstreicht Vorstandsmitglied Michael Senft: Die Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine mit jährlich rund 7,5 Milliarden Euro Bilanzsumme zählt über 250.000 Kunden in der Region, davon 25.000 gewerbliche. „Wenn 80 Prozent der Unternehmen von der Corona-Krise betroffen sind, dann können Sie ermessen, womit wir es hier zu tun haben“, sagt Senft. Devise: „Wir wollen den Unternehmen hier wirklich helfen, um über die schwierige Zeit hinwegzukommen.“
Alle Kundenberater seien erreichbar, Zug um Zug hätten sie in den vergangenen Tagen heimische Betriebe kontaktiert, macht Marcel Schmidt deutlich: darunter die rund 70 Großkunden komplett in den ersten drei Tagen, nachdem Bund und Land den Krisenmodus ausgerufen hatten. Dabei stehe die Sparkasse für ihre Kunden in allen geschäftlichen Fragen der Corona-Krise parat – ob Überbrückungsdarlehen, Liquiditätshilfen, Zuschüsse, Kreditlinien oder Möglichkeiten der Steuerstundung. Wichtige Hinweise: Für fast alle aktuellen Fördermaßnahmen von Bund und Land sind die Hausbanken im Boot – ob KfW-Bank des Bundes (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder NBank des Landes Niedersachsen. Aber diese Hilfen gibt es nur, wenn sie durch die Corona-Krise verursacht sind – nicht für Betriebe, die möglicherweise schon im vergangenen Jahr aus anderen Gründen in Schwierigkeiten geraten waren. Zudem gilt, dass auch in der Corona-Krise bei allem Wohlwollen nicht die allgemeinen Regeln der Kreditvergabe außer Kraft gesetzt werden, betont Sparkassen-Vorstandschef Jürgen Twardzik.
Seit Montag können über Banken und Sparkassen KfW-Kreditebeantragt werden. Es gibt Kredite für Unternehmen, die länger als fünf Jahre bestehen, sowie für Gründer und Firmen, die jünger als fünf Jahre sind. Für große Unternehmen gibt es ein KfW-Sonderprogramm mit Finanzierungen ab 25 Millionen Euro. Fakten und Erläuterungen bietet die KfW auf ihrer Homepage unter folgendem Link: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen. Bei diesen Kreditprogrammen steht die Bundesregierung als Bürgin im Hintergrund mit sogenannten „Haftungsfreistellungen“ bis zu 80 Prozent bei großen Firmen und bis zu 90 Prozent bei kleinen Firmen.
Die NBankdes Landes Niedersachsen bietet darüber hinaus Kredite zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen an – bis zu 50.000 Euro. Für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gibt es überdies (verlorene) Zuschüsse bis zu 20.000 Euro – beispielsweise für Personal- und Mietkosten. Diese Hilfen der NBank laufen nicht über die Hausbanken, sondern können direkt über deren Homepage beantragt werden: www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19. Die Antragstellung ist ab Mittwoch, 25. März, möglich. Erforderlich sind dabei konkrete Angaben zum Unternehmen: etwa Name, Sitz, Alter, Mitarbeiter, Jahresabschluss oder wenigstens eine aktuelle „betriebswirtschaftliche Auswertung“ (BWA) – oder bei Selbstständigen die Einnahmen-Überschussrechnung.
Parallel zu den Hilfen der NBank legt auch die Bundesregierung ein Programm zur Corona-Soforthilfe auf. Für Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sollen 9000 Euro Zuschuss möglich sein, für Betriebe zwischen fünf und zehn Mitarbeiter bis zu 15.000 Euro. Das Bundeskabinett hat dies bereits beschlossen, am Mittwoch entscheidet der Bundestag, am Freitag dann der Bundesrat. Ab kommender Woche könnten die Zuschüsse dann zur Verfügung stehen. Zu diesem Gesamtpaket des Bundes sollen auch Lockerungen beim Insolvenzrecht und vorübergehende Notregelungen für Gewerberäume (Miete, Nebenkosten) gehören.
Abseits der Unternehmen bekommen indes auch viele Privatkunden der Banken und Sparkassen die Corona-Krise finanziell zu spüren: Die Kurzarbeit in Unternehmen ist sprunghaft gestiegen. Damit fließt für die Betroffenen weniger Geld aufs Konto, während die Fixkosten weiterhin zu leisten sind – ob Baukredite, Mieten oder Versicherungen.
Als Möglichkeiten zur Überbrückung nennt die Sparkasse etwa eine Reduzierung oder Stundung der Kreditraten oder eine vorübergehende Erhöhung der Dispo-Linie.