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Voodoo-Priester soll Frauen mit Zauber gefügig gemacht haben

Voodoo-Priester soll Frauen mit Zauber gefügig gemacht haben

Braunschweig/Bad Harzburg. Der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gegen eine aus Ghana stammende 62-Jährige, der man schweren Menschenhandel und ausbeuterischer Zuhälterei vorwirft, begann unter ungewöhnlich großem Medieninteresse.

Von Corina Klengel Montag, 03.06.2019, 15:58 Uhr

Braunschweig/Bad Harzburg. Der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gegen eine aus Ghana stammende 62-Jährige, der man schweren Menschenhandel und ausbeuterischer Zuhälterei vorwirft, begann unter ungewöhnlich großem Medieninteresse.

Die Angeklagte verbarg ihr Gesicht unter ihrer Jacke, während gleich mehrere Fotoapparate im Stakkato klickten. Dass der aufsehenerregende Fall im Braunschweiger Landgericht verhandelt wird, obwohl die 62-Jährige vermutlich in ganz Deutschland tätig geworden ist, lag an der Polizei Bad Harzburg. Sie stieß im Sommer 2017 bei einer Kontrolle auf eine als Bordell genutzte Wohnung in der Schmiedestraße, in der zwei junge Nigerianerinnen ohne gültige Papiere aufgegriffen wurden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 62-jährige Ghanaerin ähnliche Wohnungen in ganz Deutschland für schwarzafrikanische Mädchen anmietete, die zur Prostitution gezwungen wurden. Auch in Bad Harzburg hätten die Mädchen drei bis fünf Freier täglich bedient.

Vermittelt wurden die Herren über spezielle Werbeanzeigen, die die Angeklagte geschaltet haben soll. Von dem Freierlohn behielten die beiden Opferzeuginnen, die in diesem Prozess als Nebenklägerinnen auftreten, nur einen kleinen Teil. Ohne Pass und Kenntnisse des Landes waren die jungen Frauen völlig hilflos. Zudem wurden sie nach einer Zeit stets in eine andere Stadt gebracht. Es war bizarr zu hören, wie man die Frauen gefügig machte. Noch in ihrer Heimat, so erzählte eine dieser Frauen, habe man sie zu einem Voodoo-Priester gebracht.

Nachdem der ein blutiges Ritual durchgeführt habe, hätte er die Frau schwören lassen, dass sie sich fortan um die Rückzahlung ihrer Schulden bemühen solle, anderenfalls würden Angehörige oder sie selbst durch diesen Voodoo-Zauber sterben. Die aus einfachsten Verhältnissen stammende Opferzeugin glaubte an diese Form von Magie und fügte sich.

Die erste Zeugin erzählte, man habe sie vom Flughafen Paris abgeholt und nach Bremen gefahren, wo eine „Madame“ sie in ihre Arbeit als Prostituierte eingewiesen hätte. Diese Kontrolleurin soll ihrerseits mal für die 62-Jährige als Prostituierte gearbeitet haben. Die Schwester dieser „Madame“ habe die Opferzeugin in ihrer Heimat auf einem Markt angesprochen.

Von Prostitution sei dort allerdings noch keine Rede gewesen. Man hatte der Nigerianerin angeboten, nach Europa auszuwandern, wo man ihr einen reichen, weißen Ehemann suchen wolle.

Die Kosten für die Reise nach Europa betrügen 55.000 Euro, die die junge Frau oder ihr künftiger Ehemann zurückzahlen müssten. Als man die junge Frau fragte, warum sie sich auf so etwas eingelassen habe, berichtete diese unter Tränen, dass man sie Jahre zuvor vergewaltigt habe. Durch die Vergewaltigung sei sie schwanger geworden. Sie habe sich Vorteile für sich und ihr Kind erhofft, das in ihrer Heimat geblieben sei.

Die Angeklagte ließ durch ihre Anwälte verlesen, dass die Frauen freiwillig als Prostituierte gearbeitet hätten. Das Geld, welches sie von deren Arbeit einbehalten habe, sei für die Miete, Lebensmittel und die Anzeigen gewesen. Die Ghanaerin, die einst selbst als Prostituierte tätig war, räumte ein, die Bad Harzburger Wohnung und weitere gemietet zu haben, um dort Frauen unterzubringen. Sie werde sogar von Frauen angerufen, die in ihren Wohnungen arbeiten wollen, zitierte Rechtsanwältin Nicola Toillie die 62-Jährige.

Derzeit sieht die 8. Große Strafkammer unter Vorsitz von Renate Reupke vier Verhandlungstage für diesen Prozess vor, bei dem acht Zeugen gehört werden sollen. Derzeit gestalten sich die Vernehmungen schwierig. Es werden diverse Dolmetscher benötigt. Doch auch in ihrer Landessprache verstehen die Zeugen die Fragen der Vorsitzenden oft nicht. Den sichtlich eingeschüchterten Frauen ist das hiesige Leben völlig fremd, und das Prozedere vor Gericht schon gar.

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