Vier Jahre Haft für den Steinewerfer
Braunschweig/Braunlage. Am vierten Verhandlungstag fällte das Landgericht Braunschweig unter Vorsitz von Dr. Ralf-Michael Polomski sein Urteil über einen 67-jährigen Mann aus Braunlage, der mit diversen Gegenständen auf zwei Menschen losging. Der muss nun für mehrere Fälle von gefährlicher Körperverletzung, zum Teil blieben die Taten im Versuchsstadium stecken, für vier Jahre ins Gefängnis (GZ berichtete).
Das Urteil blieb ein Jahr unter dem Antrag von Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse, die in einem der Tatkomplexe nicht nur eine Körperverletzung sondern eine versuchte Tötung sah. Allerdings stellte auch die neunte Strafkammer fest, dass der 67-Jährige während seiner Messerattacke auf seine Exfreundin durchaus einen bedingten Tötungsvorsatz gehabt habe.
Vor der höheren Strafe rettete den 67-Jährigen jedoch der Umstand, dass er seinen mit Schere, Brotmesser und einem Fleischmesser durchgeführten Angriff auf seine Ex-Freundin dann doch aufgab. Juristen sprechen in so einem Fall von einem Rücktritt. Es blieb bei einer gefährlichen Körperverletzung. Damit folgte die Kammer der Argumentation von Verteidiger Matthias Jochmann. Auch hinsichtlich zweier Steinwürfe in ein Zimmer, in dem sich die Ex-Freundin des Angeklagten aufgehalten hatte, gingen die Meinungen auseinander. Der 67-Jährige habe die Frau gar nicht treffen wollen, so Jochmann, der das Schleudern von Pflastersteinen und Gehwegplatten durch ein Fenster lediglich als Sachbeschädigung geahndet sehen wollte. Im Fall des ersten Steinwurfes, der eine Scheibe zertrümmerte, sah die Kammer dies ebenso. Aber drei Betonplatten in ein Zimmer zu werfen, in dem sich drei Personen befänden, stellte nach Auffassung des Gerichtes dann doch den Versuch einer Körperverletzung dar.
Bis es jedoch überhaupt zur Urteilsverkündung kommen konnte, hielt der 67-Jährige den Prozess mehrfach auf, sogar in seinem Schlusswort. Dieses begann er mit dem aufgebrachten Satz: „Ich bin doch kein Liebeskasper.“ Damit wehrte sich der Angeklagte gegen das vermutete Motiv der Eifersucht hinter den Angriffen auf seine Ex-Freundin. Er selbst hatte die ihm vorgeworfenen Taten in weiten Teilen bestritten. Der Sachverhalt sei viel komplexer als in diesem Prozess verhandelt worden sei, erklärte der Angeklagte und holte in seinem Schlusswort zu einer weitschweifigen Aussage aus, die der Kammervorsitzende Dr. Michael Polomski schließlich abbrach. Doch damit nicht genug. Am Morgen erschien der Angeklagte mit der Behauptung, man habe ihn vergiftet. Da er jedoch an jedem Verhandlungstag von Gesundheitsproblemen sprach, die oft genug in etwas abstrusen Verschwörungstheorien ausuferten, nahm man die Aussage nicht ernst. Doch als der Angeklagte zur Urteilsverkündung von seiner Zelle in den Saal gebracht wurde, bekam er einen Schwächeanfall. Er sei zusammengesackt, erklärten die Justizbeamten, die vorsichtshalber einen Rettungswagen anforderten. Eine Stunde später rückten die Sanitäter wieder ab, und der Vorsitzende konnte das Urteil verlesen.
Dr. Polomski sprach die „erhebliche Brutalität“ an, die der 67-Jährige vor allem bei seinem Angriff auf einen hilflosen, weil gesundheitlich stark beeinträchtigten Nachbarn hatte walten lassen. Oberstaatsanwältin Beyse hatte das Prügeln mit einem Baseballschläger, das zu diversen Knochenbrüchen geführt hatte, und das anschließende Verbrühen des Mannes als „abscheuliche Tat“ tituliert. Zwar wies der Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten 24 Voreintragungen auf, doch handelte es sich bei diesen Taten lediglich um Beschaffungskriminalität. Eine derartige kriminelle Steigerung, noch dazu in so hohem Alter, sei nicht alltäglich, so Dr. Polomski.