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Vergewaltigung: Anklage gegen Syrer

Goslar. Nach gut anderthalbjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt Anklage gegen zwei Syrer wegen Vergewaltigung erhoben. Die beiden zur Tatzeit 30-jährigen Männer sollen im Juli 2017 eine damals 54 Jahre alte ehrenamtliche Flüchtlingshelferin gemeinschaftlich und unter Anwendung von Gewalt missbraucht haben, erklärt Behörden-Sprecher Hans Christian Wolters.

Von Frank Heine Freitag, 15.02.2019, 12:15 Uhr

Aus Sicht der Ermittler hat sich das Geschehen in der fraglichen Nacht vom 20. auf den 21. Juli wie folgt abgespielt: Die Frau, die die beiden Beschuldigten vorher betreut hatte, sie deshalb bereits gut kannte und in Jürgenohl sogar in derselben Straße mit ihnen wohnte, besuchte gemeinsam mit dem einen Syrer den anderen in dessen Wohnung. Dort servierte der Gastgeber der Frau einen „Hugo“-Cocktail, dem bewusstseinstrübende Medikamente beigemischt waren. Laut Wolters handelte es sich um Arzneimittel gegen Epilepsie, die das Opfer handlungsunfähig machten. Im Schlafzimmer machten sich die Männer anschließend über die wehrlose Frau her.

Die damals 54-Jährige erwachte am nächsten Morgen demnach mit Unwohlsein und hatte noch erheblich unter den Nachfolgen zu leiden. Erst einen Tag später ging die Frau deshalb zur Polizei. Ein Arzt nahm unter anderem Blut- und Urinproben. Laut Wolters wurden in diesen Proben Substanzen der verabreichten Medikamente gefunden. Außerdem wurden DNA-Spuren von beiden Beschuldigten entdeckt, und die Frau wies „vergewaltigungstypische Verletzungen“ auf.

Die Syrer, einer davon ein verheirateter Familienvater, hätten ihrerseits gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache gemacht, führt Wolters aus. Aus polizeilicher Sicht seien beide bis dato so gut wie unauffällig gewesen. Einer der beiden sei beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden – das sei es aber auch schon gewesen.

Warum haben die Ermittlungen so viel Zeit in Anspruch genommen? Ein Grund ist formaler Natur. Weil beide Tatverdächtige nicht in Untersuchungshaft saßen, galt die Sechsmonatsfrist bis zur Anklageerhebung nicht. Außerdem seien DNA-Untersuchungen, so Wolters, allgemein sehr zeitaufwendig. Auch die Zeugenvernehmungen hätten sich hingezogen.

Welches Strafmaß ist bei einem Schuldspruch zu erwarten? Bei einer gemeinschaftlich begangenen und vollzogenen Vergewaltigung liege der Ermessensraum der Richter zwischen zwei und 15 Jahren, so Wolters. Allerdings ist die Tat beim Schöffengericht am Amtsgericht Goslar angeklagt, das laut Wolters nur bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe verhängen darf. Grund ist wohl, dass beide Männer nicht vorbestraft seien. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

Der Fall hatte in Goslar doppelt Aufsehen erregt. Zum einen war er erst durch eine Anfrage des damaligen Seesener CDU-Abgeordneten Rudolf Götz im Landtag an die Öffentlichkeit gelangt, nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft vorher keine Nachricht nach außen gelassen hatten. Begründung damals: Bei Sexualdelikten gehe man grundsätzlich nicht „proaktiv“ vor.

Zum anderen ergibt sich die mindestens psychisch schwierige Situation, dass Opfer und einer der mutmaßlichen Täter noch immer in derselben Straße leben, was im Herbst 2018 beunruhigte Nachbarn monierten. Der zweite Mann ist laut Wolters als Asylbewerber inzwischen anderswo zugewiesen worden.

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