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TÜV Goslar: Pkw-Beleuchtung wird vernachlässigt

Uwe Matzick, Leiter der TÜV-Station im Gewerbegebiet Baßgeige, überprüft die Bremsanlage eines Pkw. Foto: Schenk

Uwe Matzick, Leiter der TÜV-Station im Gewerbegebiet Baßgeige, überprüft die Bremsanlage eines Pkw. Foto: Schenk

Goslar.TÜV-Station Goslar hat die Statistik für 2013 vorgelegt. Bei den beanstandeten Mängeln sind Scheinwerfer-Defekte ganz vorne, aber der überwiegende Teil der Autos erhielt die Prüfplakette.

Von Friedrich Metge Freitag, 20.12.2013, 20:00 Uhr

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Die meisten Autofahrer, die im zu Ende gehenden Jahr ihr Fahrzeug bei der TÜV-Station Goslar in der Baßgeige zur Hauptuntersuchung vorfuhren, konnten aufatmen: 59 Prozent der Autos hatten keine, weitere zwölf Prozent nur geringe Mängel. Sie alle erhielten die begehrte, diesmal blaue Prüfplakette auf Anhieb. Auf der anderen Seite stellten die TÜV-Prüfer aber bei immerhin 28 Prozent der Autos erhebliche Mängel fest. Erst wenn die beseitigt waren, gab es, nach einer weiteren Überprüfung, die Plakette.

Absolut verkehrsunsicher, sagte der Leiter der Goslarer TÜV-Station, Uwe Matzick, seien nur die wenigsten Autos gewesen. Einzelfälle, die aber umgehend aus dem Verkehr gezogen wurden. Der Anstieg in der Kategorie „erhebliche Mängel“ ist laut Matzick auf eine veränderte und vereinheitlichte Einstufung zurückzuführen. Was vorher als gering galt, gelte jetzt als erheblich.

Eigentlich, so der TÜV-Mann, könnten Autos auch nach vielen Jahren noch ohne Beanstandung auf den Straßen unterwegs sein, aber: „Leider kümmern sich zahlreiche Autofahrer nicht genug um Wartung und Pflege, lassen aus Kostengründen Inspektions- und Instandhaltungstermine verstreichen.“ Das räche sich. Auch die Mängelgruppen deuten nach Matzicks Worten darauf hin, dass sich viele Autofahrer nicht um den sicheren Zustand ihres Fahrzeugs kümmern. So liege die Mängelgruppe Licht und Elektrik noch immer weit vorn.

Darüber hinaus sorgen Bremsen, Achsen, Räder und Reifen sowie nicht den Vorgaben entsprechende Abgaswerte für Beanstandungen mit der Auflage, den Mangel abzustellen und erneut vorzufahren. Grundsätzlich rät Matzick, einen Blick auf die TÜV-Plakette am Nummernschild zu werden. Wer noch mit einer orangenen Plakette unterwegs sei, sollte sich schnell einen Termin geben lassen. Mit Jahreswechsel ändert sich die Farbe. Dann gilt Blau: „Ist der Untersuchungstermin überzogen, ist nach spätestens zwei Monate ein Bußgeld fällig, noch später gibt es auch Punkte,“ so Matzick.

Eine wichtige Neuerung gilt ab Juli 2014. Dann sind, wie in vielen anderen europäischen Ländern, Warnwesten auch in Deutschland in privaten Autos Pflicht

Keine Neuerung ohne Norm: die Warnwesten müssen der ISO 20471entsprechen, also in gelber oder orangener Tagesleuchtfarbe gestaltet sein und über retroreflektierende Streifen verfügen. Aufbewahrt werden sollte sie griffbereit im Innenraum, um sie im Fall des Falles sofort anziehen zu können.

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