Sterbliche Überreste bleiben in der Erde
Grabsteine, Bepflanzung und andere Dekorationen werden nach Ablauf der Ruhezeit entfernt. Möglicherweise noch nicht vergangene menschliche Überreste bleiben im Boden. Symbolfoto: pixabay
Goslar. Zur ewigen Ruhe betten– so sagt man pietätvoll, wenn die sterblichen Überreste eines Menschen auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die Ruhe des Verstorbenen – das wünscht man ihm – mag ewig sein. Das Bett ist es hingegen, zumindest in Form einer markierten Grabstelle, meist nicht.
Was auf städtischen Friedhöfen passiert, wenn die sogenannte Ruhezeit (Kasten) abgelaufen ist und die Grabstelle aufgelöst wird und was passiert, wenn sterbliche Überreste bis dahin noch nicht ganz vergangen sind, erklärt Stadtsprecherin Vanessa Nöhr.
So ginge man davon aus, dass ein Körper nach Ablauf der Ruhezeit vollständig verwest, die Knochen abgebaut seien. „Die Verwesung eines Körpers hängt mit dem Sauerstoffgehalt und dem ph-Wert des Bodens zusammen. Mehr Sauerstoff im Boden bedeutet eine kürzere Verwesungszeit. Dieser Sauerstoffgehalt ist in den Böden der einzelnen Friedhöfe unterschiedlich“, so Nöhr. „Da die Böden im Harz etwas schwerer sind als beispielsweise Sandböden, liegt die Ruhefrist auf den Goslarer Friedhöfen bei 30 Jahren.“
Wichtig ist das, weil in Goslar, wie in Deutschland üblich, Grabstellen nach Ablauf der Ruhezeit erneut als Gräber belegt werden. Sollten doch einmal sterbliche Überreste darin zurückbleiben, verblieben diese nach Auskunft der Stadt in der Erde. „Sollten beim Ausheben eines neuen Grabes noch Überreste wie Knochenfragmente entdeckt werden, werden sie an Ort und Stelle wieder beigesetzt“, erläutert Nöhr. So, wie in der berühmten Szene im fünften Aufzug von Shakespeares „Hamlet“, als der Schädel des „armen Yorick“ versehentlich ausgegraben und „mit einem Totengräberspaten um die Kinnbacken geschlagen“ wird, muss man sich das freilich nicht vorstellen. Ein würdevoller Umgang sei garantiert, heißt es vonseiten der Stadt – obwohl beim Ausheben der Gräber auch Maschinen zum Einsatz kämen. „Die Mitarbeiter der Beisetzungskolonne, die die Maschinen bedienen, sind geschult, zuverlässig und sehr gewissenhaft“, erklärt Nöhr.
Ist die Ruhezeit einer Grabstelle abgelaufen, geht das Nutzungsrecht zurück an die Stadt. Diese gewährt den Angehörigen einen Monat Zeit, um Grabstein, Bepflanzung und anderen Schmuck abzuräumen. „Danach entfernt die Stadt nicht abgeholten Grabschmuck“, so Nöhr. „Das Grab wird also nur oberflächlich geräumt. Denkmalgeschützte Grabstellen auf dem Friedhof Hildesheimer Straße blieben allerdings erhalten.“ Verlängert werden kann das Nutzungsrecht für Gräber nur bei Familiengrabstellen. „Es wird mindestens für die Dauer der Ruhezeit verliehen und kann jederzeit verlängert werden“, sagt Nöhr.
- Als Ruhezeit wird die Zeit bezeichnet, die zwischen der Beisetzung eines Verstorbenen und der Neubelegung des Grabes liegt.
- Auf den Friedhöfen der Stadt (Feldstraße, Hildesheimer Straße, Oker, Hahnenklee, Jerstedt) beträgt sie 30 Jahre (bei einer Urnenbestattung 20 Jahre).
- Sie liegt damit 10 Jahre über der im Niedersächsischen Bestattungsgesetz festgelegten Mindestruhezeit von 20 Jahren.