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Rentner geht ohne Umweg in die Psychiatrie

Wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilte das Braunschweiger Landgericht am Donnerstag einen 65-Jährigen aus St. Andreasberg zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten.

Donnerstag, 13.02.2014, 20:00 Uhr

Der Harzer hatte zwei Mädchen im Alter von acht und neun Jahren sexuell missbraucht. Zugleich ordnete das Schöffengericht die stationäre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung hatte in ihrem Plädoyer bereits die Staatsanwältin verlangt, die das Verhalten des Mannes als „perfide, eigensüchtig und empathielos“ bezeichnete. Der 65-Jährige sei allgemeingefährlich für alle Kinder, denen er künftig begegne und bei denen es ihm gelinge, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Für die insgesamt zehn Taten des Angeklagten, die der Rentner zwischen Sommer 2011 und April 2012 in seiner Wohnung in St. Andreasberg verübte, hatte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert.

Der Anwalt, der die beiden betroffenen Familien vor Gericht als Nebenkläger vertrat, hatte sich den Ausführungen der Staatsanwältin im Großen und Ganzen angeschlossen. Das geforderte Strafmaß sah er indessen „im unteren Rahmen“.

Die Verteidigerin des 65-Jährigen hatte sich in ihrem Plädoyer dafür ausgesprochen, ihren Mandanten in dem Pflegeheim in Südniedersachsen zu belassen, in dem er seit einem Jahr untergebracht ist. Dort habe er freien Ausgang, werde aber stark kontrolliert. Zudem glaubte sie nicht, „dass er Kindern auflauert“.

Der geständige Angeklagte selbst sprach von einer „großen Schweinerei“, die er begangen habe. Er mache „so etwas hundertprozentig nicht wieder“. In einem von seiner Anwältin verlesenen Schreiben bereute er seine Taten.

Positiv bewertete die Strafkammer, dass sich der Angeklagte, wie der vorsitzende Richter Wilfried Knieriem in der Urteilsbegründung ausführte, voll geständig gezeigt habe. Dadurch blieb den beiden Kindern die Vernehmung vor Gericht erspart. Mit der Verlegung in eine geschlossene Einrichtung werde der Rentner leben können, meinte Knieriem. Denn in dem Pflegeheim, in dem der Rentner bislang wohnte, habe dieser „auch nicht so sehr viele soziale Kontakte“ gehabt.

Es ist vorgesehen, ihn sogleich in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die über ihn verhängte Freiheitsstrafe werde möglicherweise später angerechnet, erläuterte Knieriem das Urteil, das bereits nach zwei Verhandlungstagen fiel.

Zu Beginn des zweiten Prozesstages war noch einmal deutlich geworden, welches Leid der Angeklagte über die beiden Familien gebracht hatte. Die Mütter der beiden missbrauchten Mädchen machten im Zeugenstand deutlich, dass die Kinder schwer traumatisiert sind. Die Grundschülerinnen haben mehrmonatige Aufenthalte in Spezialkliniken hinter sich. Eine der beiden war zwischenzeitlich suizidgefährdet. Mittlerweile befinden sich die beiden Kinder in ambulanter Behandlung. Unter den Folgen des Missbrauchs leiden sie jedoch bis heute.

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