Rauswurf aus dem Paradies: Klage gegen Kündigung
<p>Spaß im Erlebnisbad des Salztalparadieses in Bad Sachsa. Foto: Salztalparadies</p>
Göttingen/Bad Sachsa. Die fristlose Kündigung des früheren Geschäftsführers der städtischen Betriebe in Bad Sachsa hat wohl Bestand. Michael Momberg war im Juni vorigen Jahres entlassen worden.
Zugleich wurde in einer Verhandlung am Landgericht Göttingen am Freitag ein weiteres Schlaglicht auf die fragwürdig erscheinende Amtsführung der früheren Bürgermeisterin geworfen.
Die 7. Kammer für Handelssachen am Landgericht unter Leitung von Richterin Irmtraud Pape ließ deutlich erkennen, dass es keine Zweifel daran hat, dass der Rauswurf von Michael Momberg im Juni vorigen Jahres begründet ist. Pape sagte an die Adresse von Mombergs Verteidiger: „Da kommen so viele Dinge zusammen.“
Momberg war nicht zu der Verhandlung erschienen, auch die Stadt wurde nur von ihrem Verteidiger vertreten. Dem Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke und der Bädergesellschaft sowie des Touristikbetriebs Bad-Sachsa-Holding wird vorgeworfen, drei Jahre lang eine Wohnung im Ferienpark „Salztalparadies“ bewohnt zu haben. Die Kosten von 1190 Euro pro Monat inklusive Reinigung ließ er von der Bädergesellschaft begleichen.
Von besonderem Interesse für die Stadt, aber möglicherweise ebenso für den Staatsanwalt, dürfte folgendes Detail sein: Laut Richterin Pape hatte Momberg eine mündliche Zusage von Bürgermeisterin Helene Hofmann, die Wohnungen nutzen zu dürfen. Einen Gesellschafterbeschluss oder – wie im Geschäftsleben üblich– eine schriftliche Vereinbarung habe es aber nicht gegeben. Überdies habe er den geldwerten Vorteil erst nach seinem Rauswurf beim Finanzamt angegeben.
Gegen Hofmann ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits wegen ungerechtfertigter Bereicherung im Zusammenhang mit ihrem Dienstwagen und der Abrechnung von Einnahmen durch Nebentätigkeiten.
Herrschte in Bad Sachsa eine Art Vergünstigungspraxis? Momberg etwa soll im Restaurant des Salztalparadieses drei Jahre lang gegessen haben, ohne dafür zu bezahlen. Dafür hat die Stadt Kosten von 3000 Euro errechnet. Momberg habe diese Gratis-Beköstigung als Testessen ausgegeben. Er habe wegen häufiger Beschwerden die Küche überprüfen wollen. Dass er die Fahrten vom Salztalparadies, in dem er übernachtete, ins Büro als Dienstfahrten abrechnete, erklärte er laut Gericht damit, dass er im Ferienpark Geschäftliches zu besprechen hatte.
Als ungewöhnlich und vertrauensschädigend wertete das Gericht zudem, dass Momberg vom Konto der Bädergesellschaft 2014 zweimal rund 3000 Euro abbuchen ließ, weil er Baumaterial für seine Eigentumswohnung benötigte. Die Beträge überwies er drei oder vier Tage später zurück. Die Abbuchungen seien nicht ordnungsgemäß dokumentiert, bemängelte das Gericht.
Ein Richterspruch soll am 1. April gefällt werden. Bis dahin will Mombergs Anwalt zwei Erklärungen abgeben. Er hat formelle Einwände: Das Gremium, das die Entlassung beschloss, sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen. Und die ungewöhnlichen Überweisungen sind seiner Meinung nach allein deswegen dokumentiert, weil Momberg dafür einen Mitarbeiter beauftragte. Zudem sei dem Wirtschaftsprüfer die Sache nicht entgangen.
Richterin Pape sagte: Momberg habe sich „Vergünstigungen verschafft“. Gerade dort, wo es um Steuergeld gehe, müssten aber Compliance-Richtlinien, die die Regeltreue hochhielten, besonders ernst genommen werden. Sie sehe für die Klage gegen die Kündigung „ehrlich gesagt nicht so ganz große Erfolgsaussichten“.