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Ratsherr bietet Verwaltung Hilfe bei Friedhofssatzung an

Friedhelm Möse hat Fehler und Mängel entdeckt. Foto: Ciszewski

Friedhelm Möse hat Fehler und Mängel entdeckt. Foto: Ciszewski

Langelsheim. Ratsherr Friedhelm Möse (WGL) hat sich die Friedhofssatzung der Stadt Langelsheim genau angeschaut und eine Vielzahl von Schreibfehlern und inhaltlichen Mängeln ausgemacht.

Von Jörg Ciszewski Freitag, 09.01.2015, 20:00 Uhr

In einem Schreiben, das Möse in Abstimmung mit seiner WGL-Fraktion am 14. Dezember auch der Stadt zugestellt hat, listet er 21 „Unrichtigkeiten“ auf – im Wesentlichen handelt es sich dabei um orthografische Fehler – und schlägt 44 inhaltliche Änderungen wie Streichungen und Umformulierungen vor. Die Satzung sei mit 31 Paragrafen auf 15 Seiten sowie drei Seiten Richtlinien zu lang und zu kompliziert. Die Bürger hätten das Recht auf eine klare und nachvollziehbare Sprache. „Wir haben der Verwaltung schriftlich und mündlich vorgeschlagen, bei der Überarbeitung zu helfen. Doch leider ist bisher noch keine Reaktion gekommen“, sagt Möse.

Bürgermeister Ingo Henze bestätigt auf GZ-Nachfrage den Eingang des WGL-Vorschlags zur Unterstützung bei der Überarbeitung der Paragrafen und kündigt an, dass der von der Verwaltung geprüft wird. Er sehe aber keine zeitliche Notwendigkeit, so Henze. „Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel hatten wir auch eine Vielzahl an anderen Aufgaben.“

Auch die Stadtverwaltung hatte bereits Überarbeitungsbedarf der Satzung ausgemacht, redaktionelle Anpassungen standen auf der Tagesordnung für die Ratssitzung am 27. November vergangenen Jahres. Das war auch erst der Anstoß für die WGL, sich dem Thema zu widmen. Nachdem sie Beratungsbedarf zur Neufassung der Satzung angemeldet hatte, wurde der Antrag wieder von der Agenda des Stadtrates genommen. Dann schaute sich Möse die Paragrafen mal genauer an. „Wenn man die Satzung einmal anfasst, dann sollte man das richtig tun“, so der Ratsherr.

Nun soll in den Ortsräten und im Bauausschuss eine Neufassung, die von der Stadtverwaltung erarbeitet werden soll, zunächst beraten werden, bevor sie dann zur Abstimmung im Stadtrat landet. „Es wird oft über die Bedeutung von Ortsräten gesprochen. Bei der Friedhofssatzung haben wir ein Mitspracherecht, deshalb ist es gut, dass wir davon nun auch Gebrauch machen können“, sagt Möse. Über die Behandlung im Ortsrat könnte auch externer Sachverstand etwa vom örtlichen Bestatter und Steinmetzbetrieb in die Satzung einfließen.

Möse hat viel Zeit in seine Überarbeitung investiert und sieht sie ausdrücklich nicht als Kritik an der Verwaltung sondern als Angebot einer Hilfestellung. „Deshalb hätte ich von der Verwaltung wenigstens eine Eingangsbestätigung erwartet“, sagt er.

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