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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

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Ein Glücksspieler aus Braunschweig darf seinen online verzockten Einsatz von mehr als 40.000 Euro zurückverlangen. Die Rückforderung des 2018 und 2019 verspielten Geldes sei berechtigt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Dienstag mit. Mit dem Urteil vom 23. Februar sei die Berufung des in Malta ansässigen Veranstalters gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurückgewiesen worden.

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