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Öffnungszeiten von Spielhallen sollen möglichst reduziert werden

Spielhallen müssen zwischen 0 und 6 Uhr geschlossen sein – doch es gibt Ausnahmeregelungen.  Foto: Pixabay

Spielhallen müssen zwischen 0 und 6 Uhr geschlossen sein – doch es gibt Ausnahmeregelungen. Foto: Pixabay

Goslar. Die Öffnungszeiten von Spielhallen sollen möglichst reduziert werden. Da ist sich die Politik in Goslar einig. Ein Antrag der Linken, bei der gesetzlichen Sperrzeit von 0 bis 6 Uhr keine Ausnahmen mehr zu genehmigen, fand im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport breite Mehrheit. Letztendlich fällt aber die Stadtverwaltung die Entscheidung über solche Genehmigungen.

Von Hendrik Roß Mittwoch, 27.02.2019, 15:58 Uhr

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Ordnungsamts-Leiter Tim Meißner brachte einige Zahlen mit: Insgesamt gibt es in Goslar 21 Spielhallen an 16 Standorten. Sieben davon, fast ausschließlich in der Goslarer Innenstadt, haben reguläre Schließzeiten von 0 bis 6 Uhr. Die anderen 14 Spielhallen haben demnach verkürzte Sperrzeiten von 3 bis 6 Uhr. Allerdings seien wegen neuer gesetzlicher Regelungen fünf Spielhallen von einer Schließung bedroht. Die Stadt habe den Betreibern die Konzession entzogen, derzeit laufen Verfahren am Verwaltungsgericht. Sollte die Stadt, wovon Meißner ausgeht, die Rechtsstreitigkeiten gewinnen, blieben 16 Spielhallen im Stadtgebiet, wovon neun die verkürzten Sperrzeiten einhalten müssten. Allerdings liegen bei der Stadt schon zwei neue Anträge: Auf dem Fliegerhorst sowie an der Okerstraße in den Räumen der ehemaligen Videothek wollen zwei neue Spielhallen eröffnen.

„Wer dort zwischen 3 und 6 Uhr unterwegs ist, kann nicht gesund sein“, sagte Linken-Ratsherr Rüdiger Wohltmann. Daher würde es Sinn machen, wenn die Stadt keine Ausnahmegenehmigungen mehr bei den Sperrfristen ausstellen würde. Auch wenn dies beim Kampf gegen Spielsucht „nur ein kleiner Baustein“ könnte. Allgemeinmediziner Niels Gehrmann (SPD) schränkte jedoch ein, dass veränderte Öffnungszeiten auf Süchtige wohl nur eine geringe Auswirkung hätten, weil sie ihren Trieb nicht kontrollieren könnten.

Auch wenn die Öffnungszeiten durch eine Ratsentscheidung nicht reduziert werden können, so soll doch zumindest der politische Wille deutlich werden. Daher entschloss sich der Ausschuss einstimmig zu einer Umformulierung des Linken-Antrags. Dabei soll deutlich werden, dass die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen bei den Sperrzeiten vom Rat nicht erwünscht ist.

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