OVG: Stadt Goslar muss Kaufland Bauvorbescheid erteilen
Juristischer Zankapfel: Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs an der Hildesheimer Straße. GZ-Archivfoto: Kusian-Müller
Mitten in die hochbewegte Debatte um ein ECE-Shoppingcenter im Pfalzquartier platzt ein Urteil des OVG Lüneburg zu einem Kaufland-Markt, das so nicht unbedingt erwartet worden war.
Senat des Oberverwaltungsgerichts hat im Berufungsverfahren ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig kassiert und die Stadt Goslar verdonnert, dem niederländischen Projektentwickler für einen Kaufland-Markt am Güterbahnhof einen Bauvorbescheid zu erteilen.
Wie mehrfach berichtet reicht der Vorgang bis in den Herbst 2008 zurück, als der damalige Oberbürgermeister Henning Binnewies im Alleingang mehrere Vorgespräche geführt hatte. Nach Protesten des Mitbewerbers Edeka und der Kaufmannsgilde zog er eine entsprechende Positiv-Vorlage für den Rat zurück, um zunächst ein von Projektentwickler ten Brinke in Auftrag gegebenes Gutachten abzuwarten.
Als das Projekt Anfang 2009 bei einer gemeinsamen Sitzung von Wirtschafts- und Bauausschuss vorgestellt wurde, herrschte Skepsis wegen der „Innenstadtverträglichkeit“. Ein Cima-Gutachten hielt eine geplante Marktgröße von 4000 Quadratmetern für zu groß. Prognostiziert wurde ein innerstädtisches Umsatzminus von 9,8 Prozent.
Als Anfang 2011 ein Zentrenkonzept zur Verabschiedung anstand, schien dies das endgültige Aus für einen Vollsortimenter am Güterbahnhof zu sein. Der noch im Amt befindliche OB überraschte die Politik aber mit der Ansicht, man könne nicht verhindern, dass der Investor den Rechtsweg beschreite.
So kam es. In erster Instanz wies die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig die Klage des Projektentwicklers aber zurück. Die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs mit 5600 qm Nutzfläche, 3600 qm Verkaufsfläche und 7000 qm Parkplatz füge sich bei Fehlen eines Bebauungsplans nicht problemlos in die nähere Umgebung ein. Im Gegenteil wäre von einem erheblichen Verkehrsaufkommen und entsprechenden Belastungen auszugehen.
Im Berufungsverfahren jetzt wurde in einer anderthalbstündigen Verhandlung in puncto Verträglichkeit vor allem die Vereinbarkeit eines solchen Marktes mit dem denkmalgeschützten Bahnhof und dem Erscheinungsbild des nahen Weltkulturerbes (Innenstadt) erörtert. Breiteren Raum nahm die Diskussion über den Gerichtsvorschlag einer Mediation ein. Kläger ten Brinke lehnte letztlich ab – unter anderem mit der pikanten Begründung, man hege ein „gewisses Misstrauen“, als die Stadt in Verhandlungen mit der ECE-Gruppe für ein anderes Vorhaben stehe. Das OVG in der Niederschrift: „Das möchte sich möglicherweise zu ihrem Nachteil dann auswirken können.“ Nachdem ECE an anderer Stelle öffentlich explizit erklärt hat, Kaufland stünde für die geplante Mall an der Pfalz bereit, bedeutet das im Klartext, dass der Markt vor schädlichen Einwirkungen durch sich selbst argumentiert. Gleichwohl besitzt er jetzt gute Karten in einem möglichen Verhandlungspoker.
Gegen das OVG-Urteil wäre noch Beschwerde möglich, erklärte gestern Goslars Erster Stadtrat Klaus Germer. Nach den Worten von Wirtschaftsförderer Dirk Becker will man aber erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Becker betonte, ein Bauvorbescheid sichere dem Investor lediglich planungsrechtlich Sicherheit. Über die konkrete Ausgestaltung eines Marktes sei damit keinerlei Aussage getroffen.