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Nach Unfall am 19-Lachter-Stollen: Staatsanwaltschaft zieht Gutachter hinzu

Vor dem Eingangsbereich zum 19-Lachter-Stollen brechen am 25. Juni des vergangenen Jahres vier Grundschüler durch ein Holzgeländer und stürzen in die Tiefe. Das Museumsbergwerk ist am Folgetag wegen der Ermittlungen geschlossen. Archivfotos: Bruns

Vor dem Eingangsbereich zum 19-Lachter-Stollen brechen am 25. Juni des vergangenen Jahres vier Grundschüler durch ein Holzgeländer und stürzen in die Tiefe. Das Museumsbergwerk ist am Folgetag wegen der Ermittlungen geschlossen. Archivfotos: Bruns

Wildemann. Der Unfall hat Wildemann im vergangenen Jahr traurige Berühmtheit eingebracht. Am 25. Juni waren vier Grundschüler vor dem 19-Lachter-Stollen mehrere Meter in Tiefe gestürzt. Ein Mädchen wurde dabei so schwer verletzt, dass es in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Seinerzeit war der Unfall bundesweit durch die Medien gegangen.

Mittwoch, 08.01.2020, 17:30 Uhr

{picture1s} Der Braunschweiger Staatsanwalt Christian Wolters überbrachte jetzt zumindest die positive Nachricht, dass die Grundschülerin vor einigen Wochen das Krankenhaus verlassen konnte. „Zum aktuellen Gesundheitszustand ist nichts bekannt“, schränkte Wolters allerdings ein. Ebenso sei nicht bekannt, ob das Mädchen bleibende Schäden davon getragen hätte.

Dem Vernehmen nach war sie bei dem Sturz auf die Sitzbank oder die Lore, die am Fuß des Abhangs stehen, gefallen. Dabei soll sie sich schwerste Verletzungen im Kopfbereich zugezogen haben. Die vier Grundschüler waren Teil einer Klasse aus Magdeburg, die sich gerade auf Klassenfahrt im Harz befand und den 19-Lachter-Stollen besichtigen wollte. Vor dem Eingangsbereich waren die vier damals zehn- bis elfjährigen Kinder durch ein Holzgeländer gebrochen und in die Tiefe gestürzt.

Dabei sind noch viele Fragen offen. Bislang keine offiziellen Angaben gibt es beispielsweise darüber, ob die Kinder auf dem Geländer saßen und sich daran anlehnten. Offen ist auch die Frage, ob der bauliche Zustand des Geländers noch ausreichend war und ob die insgesamt vier Lehrkräfte und Begleiter der Schulklasse richtig gehandelt hätten. Schon damals hatte Wolters gesagt, dass geprüft werden müsse, ob gegebenenfalls Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten verletzt wurden.

Zunächst hatte sich die Staatsanwaltschaft darauf konzentriert, alle Zeugen zu befragen, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Jetzt sagt der Staatsanwalt zum aktuellen Stand des Falls: „Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens unabdingbar.“

In den kommenden Tagen soll nun der Auftrag für ein Gutachten erteilt werden. Erfahrungsgemäß dürfe mit einem Ergebnis aber erst in einigen Monaten gerechnet werden, schätzt Wolters. Bis dahin richten sich die Ermittlungen weiterhin gegen Unbekannt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung.

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