Kontrollbesuche: Hundesteuer bezahlt?
<p>Hundesteuer schon bezahlt? Wenn nicht, dann aber hurtig bis 30. April nachholen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Foto: Stumpf</p>
Clausthal-Zellerfeld. Ein Außendienstmitarbeiter wird ab Mai Kontrollbesuche machen. Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld.
Clausthal-Zellerfeld. Ob Chiwawa, Labrador oder Mischling – wer in der Berg- und Universitätsstadt einen Hund besitzt, muss für seinen Vierbeiner Hundesteuer bezahlen. Erfahrungsgemäß tun das aber nicht alle Herrchen und Frauchen. Die Stadt ermittelt jetzt deshalb den Bestand an Hunden und erfasst nicht angemeldete Tiere. Dazu wird ab Mai ein Außendienstmitarbeiter von Haus zu Haus gehen und auch im Stadtgebiet Kontrollen durchführen. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung.
„Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, sein Tier anzumelden und Steuern zu zahlen. Zuwiderhandlungen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden“, so Kämmerer Sascha Schwerin. Gemeldet seien zurzeit 955 Hunde. Wird der Hund bis zum 30. April noch nachgemeldet, wird auf ein Ordnungswidrigkeitverfahren und ein Bußgeld verzichtet, heißt es.
Ziel der Stadtverwaltung sei es nicht, durch die Kontrollen zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die Einnahmen aus der Erhebung der Hundesteuer würden sich nur gering auf den städtischen Haushalt auswirken. Vielmehr gehe es darum, Steuergerechtigkeit sicherzustellen. „Es darf nicht sein, dass ehrliche Hundebesitzer zahlen und andere kümmern sich nicht“, meint der Kämmerer der Stadtverwaltung.
So mancher Bürger mag sich beim Lesen dieser Zeilen nun fragen, ob die denn im Rathaus nichts Wichtigeres zu tun haben: In welchem Verhältnis stehen da Aufwand und Ziel? Der Kämmerer versichert, dass kein zusätzliches Personal mit der Aktion gebunden werde. „Und der Mehraufwand des Mitarbeiters hält sich in Grenzen. Er wird an den Haustüren klingeln, wenn er als Vollstreckungsbeamter sowieso die Straßenzüge kontrolliert.“ Auch Schwerin weiß, dass der Kontrollmann „natürlich nicht in die Wohnungen darf“ und wohl nicht nur auf Verständnis und Freundlichkeit stoßen wird: „Als Vollstreckungsbeamter hat man kein leichtes Leben“, seufzt er. Die Ansprache von Spaziergängern werde aber „eher die Ausnahme“ sein – zumal die Stadt seit wenigen Jahren keine Hundesteuermarken mehr vergibt, sondern nur noch Belegscheine ausstellt. „Ich hoffe auf Einsicht“, fügt Sascha Schwerin hinzu. In Osterode habe man mit dieser Methode gute Erfahrungen gemacht, im Landkreis Goslar sei Clausthal-Zellerfeld seines Wissens nach die erste Kommune, die dieses Vorgehen anwende. „Außerdem verursachen Hunde viel Aufwand für die Stadt. Die Hundesteuer ist daher eine klare Ordnungssteuer“, meint Bürgermeisterin Britta Schweigel.
Am Rande sei bemerkt: Während die Besitzer von Hunden die jährliche Abgabe für ihr Tier bereits kennen, droht sie mancherorts auch Pferdebesitzern. Derzeit erheben zwar erst wenige Gemeinden eine Pferdesteuer, allerdings erwägen verschiedene Kommunen, diese einzuführen. „Nein, wir nicht“, betont da der Kämmerer: „Ich strebe so etwas nicht an.“
Die Hundesteuer beträgt in Clausthal-Zellerfeld jährlich 84 Euro, für den zweiten Hund werden 126 Euro fällig und für jeden weiteren Hund 168 Euro. Die Anmeldung des Tieres kann im Rathaus (Zimmer 5) oder im Bürgerbüro erfolgen.
Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 05323/9310.