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König bestätigt Goslarern all ihre Rechte

Kaiser Friedrich II. auf einem  Wandgemälde in der Kaiserpfalz Goslar.

Kaiser Friedrich II. auf einem Wandgemälde in der Kaiserpfalz Goslar.

Für Recht und Ordnung innerhalb der Stadt Goslar vollzog sich vor fast genau 800 Jahren ein folgenschwerer Akt: Am 13. Juli 1219 hat Stauferkönig Friedrich II. (1194 bis 1250) alle bis dahin von den deutschen Königen und Kaisern verliehenen Rechte der Goslarer Bürger in einem umfassenden Privileg erneuert und vereinigt.

Samstag, 06.07.2019, 08:30 Uhr

Als der letzte zum römisch-deutschen Kaiser gekrönte Staufer (1220) kommt Friedrich II. hierdurch die Bedeutung zu, die Freiheiten und Rechte der Goslarer Bürger gewahrt und – auf lange Sicht gesehen – einen elementaren Baustein des im 14. Jahrhundert kodifizierten Goslarer Stadtrechts gesetzt zu haben. Mit diesem Akt der Rechtswahrung wurde den Goslarern eine Königsurkunde ausgestellt, die heute noch im Stadtarchiv Goslar aufbewahrt wird.

Die 800. Wiederkehr ihrer Ausfertigung sowie ihre historische Bedeutung für die Stadtentwicklung Goslars sind Anlass für einen Sondervortrag in der Kaiserpfalz am nächsten Samstag – passgenau zum 13. Juli –, in dessen Rahmen sogar die Original-Urkunde in der aula regis zu sehen sein wird.

Recht turbulent waren die Zeiten, in denen der Staufer zur Maßnahme einer erneuten Privilegierung der Goslarer schritt: Ursprünglich war Friedrich II. gar nicht mit der Absicht einer Privilegien-Bestätigung nach Goslar gereist.

Der König hatte seit dem Tod seines Thron-Rivalen – des Welfenkaisers Otto IV. (gestorben auf der Harzburg am 19.Mai 1218) – als nunmehr unangefochtener Alleinherrscher nach langwierigen Kämpfen alle Kräfte aufzubringen, die staufische Machtstellung insbesondere im Norden des Reiches wiederherzustellen. Schon länger als ein Jahr hatte der Bruder Ottos IV. – Pfalzgraf Heinrich – die Herausgabe der Reichsinsignien verweigert – trotz päpstlicher Drohungen.

{picture1s} Im Sommer 1219 begab sich Friedrich II. deshalb mit großer Anhängerschaft nach Thüringen und Sachsen. Zunächst weilte er noch am 24. Juni auf einem Hoftag in Erfurt. Doch der Blick des Königs war bereits weiter nach Nordwesten gerichtet. Denn auf einem zu Goslar anberaumten Hoftag sollte unter Anwesenheit mächtiger Fürsten endlich die Übergabe der für die Legitimation des Herrschers so wichtigen Reichsinsignien erfolgen. Dieser Vorgang stand gewissermaßen auf Punkt eins der Tagesordnung, als Friedrich II. im Juli 1219 in Goslar eingezogen war.

Unübersehbar war jedoch selbst für den König: Die Wirren vergangener Thronkriege hatten in Goslar ihre Spuren hinterlassen. Seit Langem um sich greifende, offenkundige Rechtsverstöße hatten Friedrich II. schließlich den Impuls gegeben, die Erneuerungen der Privilegien für Goslarer Bürger in verschiedene anderweitige Regelungen einzureihen: In Gefahren und Nöten hätten die Goslarer ihre Treue zum Kaiserreich bewiesen – so der einleitende Teil des Privilegs. Doch seien die ihnen von vormaligen Königen und Kaisern verliehenen Rechte durch bestimmte Einwohner missbräuchlich entfremdet worden. Mit den sich anschließenden, insgesamt 49 Satzungen über Freiheit und Unfreiheit, über gerichtliche Zeugenschaft, über Vormundschaften, Pfandrecht, Verteidigungspflichten, Erbrecht und anderes mehr sollte fortan ein rechtlich bindendes Regelwerk die innere Ordnung der Stadt auf Dauer sichern.

Welche Besonderheiten und Entwicklungen mit diesem Privileg verbunden sind, wird am nächsten Samstag, 13. Juli, der Archivwissenschaftler Professor Dr. Michael Scholz aus Potsdam ab 18 Uhr seinem Publikum in der Kaiserpfalz Goslar verraten.

Scholz ist wissenschaftlicher Leiter der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken in Brandenburg. In den 1980er Jahren hatte er Geschichte, Lateinische Philologie und Evangelische Theologie an der Georg-August-Universität Universität in Göttingen studiert.

Vortrag und Urkunden-Ausstellung wurden laut den Veranstaltern in Zusammenarbeit von Bürgerstiftung, Geschichtsverein und Stadtverwaltung arrangiert. Der Eintritt ist frei.

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