Hinrichtung wegen persönlicher Feindschaft
Werner König, Bad Harzburg, zum Artikel „Der lange Weg zum Frauenwahlrecht“ (GZ vom 13. November 2018)
Zu Olympe de Gouges sagt die Verfasserin in der GZ: „Robespierre lässt die unbequeme Revolutionärin zum Tode verurteilen.“ Das ist Klippschule. Hier eine umfassende Aussage: Der Historiker Karl Heinz Burmeister gibt an: „Ihre Neigung zu den Girondisten, ihr Bekenntnis zum Föderalismus und zur Monarchie, ihre Gegnerschaft zu den Jakobinern, ihre persönliche Feindschaft zu Robespierre, hatten zu ihrer Hinrichtung geführt; sie büßte aber auch für ihren Einsatz für die Rechte der Frau. Man empfand darin eine unerwünschte Einmischung in die den Männern vorbehaltene Politik.“ Und weiter auf Agitprop-Niveau: „In der DDR ist die Gleichberechtigung Teil der Staatsdoktrin.“ Es war wohl eher die Pflicht zur Arbeit beziehungsweise zum „Aufbau des Sozialismus“. Vielleicht sollten über Historie Menschen schreiben, die etwas davon verstehen. Müssen ja nicht Männer sein.