„Gestüt ohne wesentliche Bedeutung“
<p>Die Landesregierung hält die Galopprennwoche für das Pferdeland Niedersachsen für sehr wichtig, spricht dem Gestüt diese Bedeutung aber ab. Collage: GZ</p>
Hannover/Bad Harzburg. Die Antwort der Landesregierung auf eine FDP-Anfrage zur Zukunft des Gestüts sorgt in Bad Harzburg für Unverständnis und Verärgerung.
Der Erhalt und die Zukunft des Gestüts Harzburg waren am 19. Februar Thema in der 90. Sitzung des Landtages in Hannover. Almuth von Below-Neufeld, Landtagsabgeordnete der FDP, wollte in einer Anfrage wissen, wie die Landesregierung „zum Gestüt Harzburg und zur Bedeutung des Pferdes für Niedersachsen“ stehe. Schließlich, so die FDP-Politikerin, sei das Vollblutgestüt Harzburg durch die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB), die sich aus der Zuchtstätte in Bündheim zurückziehen will, in Landesbesitz.
Von Below-Neufeld fordert in ihrer Begründung ein Engagement der Landesregierung zum Erhalt des Gestüt Harzburgs. „Niedersachsen ist Pferdeland und das soll auch so bleiben. Das Gestüt in Bad Harzburg sei „eine Einrichtung mit einer über 600-jährigen Tradition“, heißt es in der FDP-Anfrage. Essei damit älter, als die Spanische Hofreitschule in Wien und spiele „dadurch bei der Wissensbewahrung rund um erfolgreiche Pferdezucht und Pferdehaltung eine bedeutende Rolle für Niedersachsen als Pferdeland“, gibt die Abgeordnete der Freien Demokraten zu bedenken. Und sie stellt seitens der FDP fest: „Integraler Bestandteil ist das Gestüt auch im Rahmen der traditionellen überregionalen Großveranstaltung Bad Harzburger Galopprennwoche.“
Das Gestüt gehöre der Nord/LB, und das Land Niedersachsen sei mit knapp 60 Prozent der Anteile Mehrheitseigner der Bank. Aufgrund des Artikels 72 der Niedersächsischen Verfassung „ist das Land Niedersachsen verpflichtet, die überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe im Sinne des heimatlichen Interesses zu bewahren“, heißt es in der FDP-Anfrage.
Das sieht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anders. „Nein!“, das Land Niedersachsen sehe sich nicht in der Pflicht. Das Ministerium verweist dabei im Namen der Landesgierung auf eine Kleine Anfrage vom April 1991.
Darin heißt es: „Die Auflösung des Braunschweigischen Landgestüts Harzburg wurde mit Beschluss des Niedersächsischen Landesministeriums vom 06.10.1959 auf wiederholte Anregung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veranlasst. Die Aufgaben wurden auf das Landgestüt Celle übertragen.“
Selbst für das Pferdeland Niedersachsen habe das Gestüt Harzburg keine große Relevanz, macht die Landesregierung deutlich. Die Rennbahn in Bad Harzburg sei „insbesondere für den Pferderennsport eine feste Größe mit überregionaler Bedeutung“ mit circa 50 Rennen und etwa 50000 Besucher. Damit sei die Bedeutung der Rennwoche für das Pferdeland Niedersachsen zweifellos gegeben. Das Vollblutgestüt Bad Harzburg selbst werde dagegen „lediglich zur Unterbringung für die an den Start gehenden Pferde genutzt, sodass dem eigentlichen Gestüt mit seinen Gebäuden und Flächen keine wesentliche Bedeutung für das Pferdeland Niedersachsen zugestanden werden kann.“ Eine Sichtweise, die in Bad Harzburg nur ungläubiges Kopfschütteln hervorgerufen hat.
Harzburgs Rennvereinspräsident Stephan Ahrens wollte die Meinung der Landesregierung nicht näher kommentieren, gab den Verantwortlichen allerdings einen guten Rat: „Eine bessere Vorbereitung beziehungsweise Sachkenntnis wäre zwingend erforderlich gewesen, bevor man die Fragen in dieser von Unkenntnis über die enge Verbindung zwischen Gestüt und Rennverein geprägten Art und Weise beantwortet hätte.“