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Gericht weist Dörhage-Klage gegen Stadt ab

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig hat am Dienstag in einem Teilurteil die Klage des Goslarer Unternehmers Karl-Heinz Dörhage (Med-X-Press) gegen die Stadt Goslar auf 560.000 Euro Schadensersatz abgewiesen.

Dienstag, 17.09.2013, 20:00 Uhr

Dörhage hatte 2009 ein Firmengrundstück im Gewerbegebiet Baßgeige gekauft, dessen Boden in bis zu neun Metern Tiefe mit Bauschutt belastet war.

Als Hauptgründe für die Abweisung der Klage nannte Landgerichts-Sprecherin Maike Block-Cavallero einmal einen Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag, nach dem die Stadt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hafte. Dies sei nicht gegeben, weil die Kommune sich auf ein externes Gutachten gestützt habe. Zum anderen sei ein Ausgleichsanspruch nach dem Bundesbodenschutzgesetz nicht gegeben, weil es an einer Verursacher-Eigenschaft fehle.

Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Zudem steht noch der Teil der Klage aus, der sich gegen eine Celler Firma richtet, die das Bodengutachten erstellt hat.hgb

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