Funke muss mit dem Abriss des Harzburger Hofs beginnen
Thomas Funke
Bad Harzburg. Vergleich beim Verwaltungsgericht nach Verfügung des Landkreises. Eigentümer Thomas Funke muss mit dem Abriss des Harzburger Hofes beginnen – Frist 1. August.
Nach sich ergänzenden Auskünften des Landkreises Goslar und des Verwaltungsgerichts Braunschweig muss der Eigentümer des Harzburger Hofs, Thomas Funke aus Braunschweig, bis zum 1. August dieses Jahres mit dem Abriss der Brandruine am Eingang des Riefenbachtals begonnen haben.
„Schnellstmöglich“ sind zudem Maßnahmen zur Sicherung des Geländes vorab durchzuführen. Funke wollte sich auf GZ-Anfrage wegen des laufenden Planungsprozesses zu dem Vorgang nicht äußern.
Das ist das Ergebnis eines vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig am 10. Januar geschlossenen Vergleichs zwischen dem Landkreis Goslar und der Winkler Bau Invest Braunschweig von Funke. Ausgangspunkt war eine von der Öffentlichkeit weithin unbeachtet gebliebene Abrissverfügung durch den Landkreis von Mitte Dezember mit Fristsetzung zum 1. März 2017, gegen deren sofortige Vollziehung Funke vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt hatte.
Dem Vernehmen nach begründete Funke diesen Widerspruch damit, dass von dem eingezäunten Privatgelände keine Gefahr ausgehe. Nach Darstellung von Landkreis-Sprecher Maximilian Strache kam es „zwischen den Jahren“ zu einem Gespräch zwischen den Rechtsvertretern der beteiligten Parteien, bei dem man sich stufenweise auf ein weiteres Vorgehen einigte: verstärkte Sicherung des Areals zum Jahreswechsel 2016/17, gerichtlicher Erörterungstermin und Begehung im Januar, Selbstverpflichtung zum Abriss ab 1. August 2017 sowie umgehende Beseitigung von „Mängeln“.
Damit war vor allem eine von den Bad Harzburger Feuerwehren erhobene Forderung gemeint, die bei diversen Generalversammlungen zu Beginn dieses Jahres thematisiert wurde, unter anderem noch von Kreisbrandmeister Uwe Fricke am vorigen Wochenende bei der Bündheimer Wehr: Beim dritten Großbrand des Harzburger Hofs im Juli des vorigen Jahres hatte das ausladende Vordach an dem Hotelkomplex der hiesigen Drehleiter ihre Grenzen aufgezeigt.
Um an den Brandherd heranzukommen, musste seinerzeit ein 54 Meter hoher Teleskop-Ausleger (TM 54) aus der Landeshauptstadt Hannover von der dortigen Berufsfeuerwehr angefordert werden. Erst dessen 2000 Liter pro Sekunde direkt von oben sorgten am späten Sonntagnachmittag für ein Erlöschen der Flammen. Ein Abriss des Vordachs soll nun für weitere potenzielle Brände die Einsatzbedingungen vor Ort erleichtern.
Bereits unmittelbar nach dem dritten Großfeuer innerhalb von zwei Jahren hatte die Polizei nach den Worten von Bad Harzburgs Vize Hans-Herrmann Bosse den Abriss als einzigen Weg angesehen, um „Ruhe in die Sache zu bekommen“. Zur Not müsse man das behördlich anordnen. Bürgermeister Ralf Abrahms hatte diese Möglichkeit seinerzeit skeptisch eingeschätzt. Bis der Landkreis im Dezember seine Abrissverfügung erließ.
Nach Auskunft von Dr. Torsten Baumgarten, Sprecher des Braunschweiger Verwaltungsgerichts, ist der Vergleich auf Anregung des Gerichts beim Erörterungstermin am 10. Januar rechtswirksam geschlossen worden und das Verfahren damit erledigt. Aus diesem Grunde dürfe er auch keine Details mitteilen. Hintergrund: Ein solcher Erörterungstermin ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz in der Regel nicht öffentlich.
Öffentlich ist hingegen die Wirkung: Auch ein Prozessvergleich ist wie ein Urteil ein Titel, mit dem nach Rechtskraft unter Umständen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.