Mutmaßliche Anschlagspläne
Festnahmen in Bayern - Was wir wissen - und was nicht
Nach Festnahmen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf einen Weihnachtsmarkt in Bayern sind noch viele Fragen offen. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Die Nationalitäten der Verdächtigen sind bekannt. Aber darüber hinaus gibt es noch nicht viele Informationen zu den mutmaßlichen Anschlagsplänen in Niederbayern.
Dingolfing. Wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf einen Weihnachtsmarkt „im Raum Dingolfing“ in Niederbayern sind fünf Männer festgenommen worden. Ansonsten sind viele Fragen offen.
Was wir wissen
- Bei den Festgenommenen handelt es sich laut Münchner Generalstaatsanwaltschaft um einen 56-jährigen Ägypter, einen 37-jährigen Syrer und drei Marokkaner im Alter von 22, 28 und 30 Jahren.
- Der Ägypter soll laut derzeitigem Ermittlungsstand in einer Moschee im Raum Dingolfing-Landau zu einem Anschlag aufgerufen haben.
- Die Festnahme erfolgte am Freitag, am Samstag wurden die Männer dem Haftrichter vorgeführt. Gegen vier von ihnen ergingen Haftbefehle - einer wurde in Präventivgewahrsam genommen
- Die Generalstaatsanwaltschaft geht derzeit von einer islamistischen Motivation aus. Der Anschlag sollte demnach mit einem Fahrzeug durchgeführt werden.
- Geleitet wurde der Einsatz von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft. Beteiligt war unter anderem das Landesamt für Verfassungsschutz.
Was wir nicht wissen
- Unklar ist, welcher Weihnachtsmarkt genau das Ziel gewesen sein soll. In Dingolfing gab es einen Nikolausmarkt, der laut Internetseite der Stadt am 7. Dezember endete. Auch im nahen Landau schloss ein Weihnachtsmarkt am 7. Dezember.
- Wann der Anschlag hätte stattfinden sollen oder wie konkret die Pläne waren, war zunächst ebenfalls offen.
- Wo die Verdächtigen gefasst wurden, wurde zunächst nicht bekannt. Die Mediengruppe Bayern berichtete, der Zugriff sei „im Bereich des Grenzübergangs Suben“ erfolgt, also im Grenzgebiet zu Österreich.
- Zu den genauen Hintergründen wird ermittelt. Es gelte die Unschuldsvermutung, so die Generalstaatsanwaltschaft.