Die grausame Geschichte der „echten“ Hexen
Ein Galgen auf der historischen Karte zeigt, was am „Goslarschen Gericht“ im Nordosten Goslars geschah: Hier fanden Hinrichtungen statt – auch von Frauen, die der Hexerei beschuldigt wurden (Karte in Blickrichtung Süden). Repros: Stadtarchiv Goslar
Goslar. Unter Folter gestanden die meisten Frauen die absurdesten Vorwürfe. Durch „Besagungen“ wurden oft weitere in den Prozess hineingezogen.
Die schaurig-schönen Kostüme, mit denen heute Walpurgis gefeiert wird, lassen vergessen, welche abstrusen Vorwürfe im ausgehenden Mittelalter viele Frauen das Leben kostete. Die ersten überlieferten Hexenverbrennungen in Goslar datieren auf das Jahr 1535, der erste Beweis für eine Verurteilung in der Stadt stammt aus dem Jahr 1588 und liegt im Stadtarchiv. Es handelt sich um ein unter der Folter erpresstes Geständnis von Margarete Hillebrandt.
Das Strafgesetzbuch „Carolina“ gab nicht genau vor, wie die Folter ablaufen sollte. Sie solle der „ermessung eyns guten, vernünftigen Richters“ überlassen werden. Üblicherweise wurden die Gliedmaßen der Beschuldigten mit Bein- und Daumenschrauben gequetscht, oder die Delinquenten an den hinter dem Rücken zusammengebundenen Armen nach oben gezogen.
Das Geständnis in sieben Punkten von Margarete Hillebrandt zeigt genau, wie die Scharfrichter unter der Folter all jene Formulierungen erpressten, die für eine Verurteilung nötig waren. Die in fünf Wochen Gefangenschaft drei Mal gefolterte Frau gestand, eine „Zeubersche“ zu sein und aus Kristallkugeln wahrzusagen. Letzteres ist durchaus ein glaubwürdiger Teil des Geständnisses: Zauberei wurde im Mittelalter lange im Gegensatz zur Hexerei, die Menschen schadete und eine Verbindung mit dem Teufel voraussetzte, nicht als zwangsläufig böse angesehen.
Im 16. Jahrhundert vermischten sich die beiden Bereiche jedoch immer mehr. Der „Hexenhammer“ trug dazu bei, dass die positiven Bereiche dessen, was als Zauberei bezeichnet wurde, wie etwa Heilkunde, immer mehr in den Hintergrund rückte. Was Menschen sich nicht erklären konnten, galt sehr schnell als teuflisches Wirken. Zudem konzentrierte sich die Verfolgung auf Frauen.
Der Teufelspakt, durch den die angeblichen Hexen sich auszeichneten, hing entscheidend damit zusammen, dass die Frauen Sex mit dem Satan gehabt haben sollen. So bekannte auch Margarete Hillebrandt unter der Folter, „das sie gemeinschaft mit dem Teuffell gehabt, und mit ihm gebuhlet“ habe. Als endgültigen Beweis für ihre Hexerei presste man aus ihr heraus, „daß sie einmahl affen Brockenberge am Tantze gewesen, und affen Besen dahin geritten, hatte ihnen Meister Hans der Teuffel so drey Hanen Federn uffgehabt, zum Tantze gepfiffen“.
Dieser letzte Geständnispunkt hatte eine schwerwiegende und typische Folge: Man unterstellte den beschuldigten Frauen, durch ihre Betätigung als Hexe und den Tanz auf dem Brocken mit anderen bekannt zu sein. In ihrer Not beschuldigten die gemarterten Frauen also andere vermeintliche Hexen und zogen sie somit unfreiwillig in den Prozess hinein. Es ist nicht bewiesen, dass dies bei Margarete Hillebrandt und Margarete Passen der Fall war. Jedoch wurden beide zusammen am 24. September 1588 vom Henker Meister Lorenz hingerichtet. Dafür erhielt er einen Gulden und acht Groschen.
Im ganzen Jahr 1588 hatte der Scharfrichter so viel zu tun, dass sein Amtskollege aus Bockenem ihn unterstützen musste, der mit fünf Gulden und acht Groschen entlohnt wurde. All das geht aus den exakt geführten Tafelamtsrechnungen hervor, ebenso wie die Menge von 540 Reisigbündeln, die in diesem Jahr für Verbrennungen verwendet wurden.
Neben Wahrsagerinnen, Kräuterfrauen und Hebammen waren bei Hexenprozessen und Besagungen auch Außenseiter in großer Gefahr: 1599 besagte eine Frau Wolberg Magdalena Kruse, welche bereits 1562 wegen Zauberei und Segnerei vernommen worden war und nun in dem zweiten Prozess keine Chance mehr hatte. Es gab fast keine völligen Freisprüche in Hexenprozessen – eine gefährliche Brandmarkung, denn wer gestand, beschuldigte oft jene, die ohnehin als Hexe galten.
Der Fall von Cathrin Hartmann, einer als Hexe beschuldigten Witwe aus Goslar, zeigt, wie so ein Vorwurf entstehen kann. Aus ihrem Prozess wegen Hexerei im Jahre 1657 liegen Zeugenbefragungen vor. Daraus geht hervor, dass sie nicht als integer galt, in den Protokollen wird sie als Hure bezeichnet. Sie war mit einer verurteilten Hexe bekannt gewesen, und auch wegen ihrer Armut wollte man mit ihr nichts zu tun haben.
Man munkelte, dass Hartmann in ihrer Stube den Teufel beherberge. In dieser Situation kam es zu einem Vorfall, wobei Hartmann bei dem Ehepaar Abendroth in der Tür stand und um etwas Kleie bat, obwohl man ewig nicht mehr miteinander gesprochen hatte. Zu dem Zeitpunkt wachten die Abendroths am Krankenbett ihres Sohnes, der bereits lahm und blind geworden war. Um ihn zu heilen, hatten sie ihn mit dessen eigenem Kot bestrichen – von der Wirksamkeit dieser Behandlung waren sie überzeugt. Kurz darauf verstarb ihr Kind, und für Abendroths war klar, dass Cathrin Hartmann ihn durch Hexerei getötet hatte.
Hartmann wehrte sich, klagte die Eltern der Verleumdung an. Der Höhepunkt der Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts war allerdings bereits überschritten, der Fall wurde von einem niederen Gericht verhandelt, das keine Folter anwenden durfte. Ein Urteil ist nicht überliefert.
Die Autorin Ingeborg Titz-Matuszak stellt zum Ende der Zeit der Hexenverfolgung fest, „dass der Goslarer Rat sich – trotz der vielen unschuldigen Opfer – zu allen Zeiten im Vergleich mit anderen Regionen und Städten bei der Hexenverfolgung relativ zurückhaltend erwiesen hat.
Zumindest musste der Rat ein Interesse daran haben, nicht allzu viele Hexen vor Gericht zu bringen, denn: Die Prozesse waren teuer. Nicht nur mussten die Gefangenen verköstigt und die Scharfrichter bezahlt werden, sondern oft wurden auch Rechtsgutachten erstellt, die meist etwa zwei Gulden kosteten. Die juristische Fakultät der Universität Helmstedt fertigte seit ihrer Gründung 1576 bis 1670 423 Gutachten zu Hexenprozessen an – ein erheblicher Verdienst.
In sieben Punkten bekannte Margarete Hillebrandt 1588 die Floskeln, die nötig waren, um sie als exe zu verbrennen.
Unter „Gefangenen Cost“ in den Tafelamtsrechnungen sind die Ausgaben für die Prozesse gegen Margarete Hillebrandt und Margarete Passen genau festgehalten.