Brennecke: Tausende Euro Lohn stehen noch aus
Das Werksgelände von Brennecke Harzer Wurstwaren in Posthof: Nach Angaben des Insolvenzverwalters läuft in dieser Woche die Produktion aus. Dann schließt das insolvente Unternehmen. Den Mitarbeitern wurde gekündigt. Foto: Kühlewind
Posthof. Das Aus für Wurstfabrikant Brennecke steht fest, doch für Insolvenzverwalter Henning Jung gibt es noch eine ganze Menge aufzuarbeiten. Nach Informationen der GZ steht die Auszahlung von Löhnen für einzelne Mitarbeiter aus.
Ein Ehepaar aus der Gemeinde Liebenburg, bei dem der Mann noch auf einen Bruttolohn in Höhe von 4955,78 Euro und die Frau auf 2325,79 Euro wartet, hatte geklagt und im Oktober vergangenen Jahres Recht bekommen. Das Arbeitsgericht in Braunschweig hatte in seinem Urteil vom 12. Oktober entschieden, dass Löhne der beiden Kläger aus den Monaten März, April und Mai beziehungsweise März und April zu zahlen sind. Eine Teilzahlung in Höhe von je 961,10 Euro war durch die Vollstreckung des Gerichtsvollziehers am 31. Januar erfolgt. Die Eheleute gingen nach eigenen Angaben davon aus, dass der Rest des ausstehenden Lohnes in der Folge zur Auszahlung kommt. Das geschah allerdings nicht. Mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens wurde die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingestellt.
Angesprochen auf den Fall des Liebenburger Ehepaars konkretisiert Insolvenzverwalter Henning Jung eine frühere Aussage, wonach es keine Lohnrückstände bei Mitarbeitern gebe, „die noch im Betrieb beschäftigt sind“. Er spricht nun von „aktiv Beschäftigten“, bei denen keine Löhne ausstehen. Ein nicht unwesentlicher Unterschied. Denn für das Liebenburger Ehepaar besteht zwar nach wie vor das Beschäftigungsverhältnis, allerdings sind beide Partner seit März 2018 krank geschrieben. Die Erkrankung führen sie auf die Belastungen am Arbeitsplatz und die seit Anfang 2017 verzögert ausgezahlten Monatslöhne zurück. Die Eheleute, die seit 17 beziehungsweise 15 Jahren bei der Firma arbeiten, hatten früh eine Anwältin eingeschaltet, um Löhne vom Arbeitgeber einzufordern. Eine Unterscheidung in Beschäftigte und aktiv Beschäftigte können sie nicht nachvollziehen. Für sie zählt, dass ihre Arbeitsverhältnisse bis heute Bestand haben.
Henning Jung weist darauf hin, dass mit der Insolvenzantragstellung am 1. April dieses Jahres den beschäftigten Mitarbeitern Insolvenzgeld für die drei vorangegangenen Monate zustand. Es stellt sich die Frage, warum die Lohnansprüche des Liebenburger Ehepaars, die aus einem zurückliegenden Zeitraum stammen und über die es ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichts gibt, bislang nicht berücksichtigt wurden. Insolvenzverwalter Henning Jung äußert sich vorsichtig. „Es mag sein, dass es arbeitsgerichtliche Prozesse gibt, die bislang noch nicht im Fokus standen.“
Seit Mitte Februar begleite er die Insolvenz, zunächst galt es, den Betrieb am Laufen zu halten, dann die Gläubiger zu kontaktieren und schließlich einen Investor zu finden. Er habe nicht jeden Vorgang überprüfen können. Er werde auch diesen Vorgang sorgsam überprüfen.
Das gilt auch für die Frage, ob angesichts der seit Jahren bekannten wirtschaftlichen Probleme möglicherweise eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Darauf angesprochen weist Jung auf Vorgaben hin. Der Gesetzgeber sehe vor, dass unverzüglich Insolvenz angemeldet werden müsse, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlägen. „Ein Zahlungsrückstand ist ein Indiz, aber kein Beweis dafür“, sagt Jung mit Verweis auf die seit Jahren verspätet ausgezahlten Löhne. Die Buchhaltung werde weiter aufgearbeitet, kündigt er an.
Das Ehepaar aus Liebenburg hat Sorge, dass ihre Lohnansprüche unerfüllt bleiben. In diesen Tagen haben sie Post erhalten. Wie alle anderen Gläubiger sollen sie ihre Forderungen geltend machen, um auf der Insolvenzliste aufgenommen zu werden. Am Ende des Verfahrens wird entschieden, ob sie – abhängig davon, was die Brennecke-Vermögenswerte noch hergeben – überhaupt einen Teil ihrer Ansprüche ausgezahlt bekommen. Sie sehen darin eine große Ungerechtigkeit, auch weil sie wissen, dass ehemalige Kollegen ihr Geld erhalten haben. Die finanziellen Einbußen sind für sie deutlich spürbar. „Wir haben zwischenzeitlich unser Haus verkauft, weil wir den Kredit nicht mehr bedienen konnten.“