Bewährungsstrafe für Dirk Heinemann
Ein umfassendes Geständnis sowie die Schadenswiedergutmachung sind Auflage des Urteils im Prozess gegen Dirk Heinemann. Foto: Privat
Langelsheim/Braunschweig. Ein Jahr und zehn Monate für 271 Fälle von gewerbsmäßiger Untreue und Betrug, zum Teil durch Urkundenfälschung begangen, so lautete das Urteil für den ehemaligen Schulleiter und Lokalpolitiker Dirk Heinemann (53). Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die mit angeklagte Ehefrau sprach man vom Vorwurf der Beihilfe frei. Die Entlastung der 56-Jährigen beruhte auf der Aussage ihres Mannes, der bestätigte, dass ausschließlich er die Konten verwaltet habe, auf denen die ergaunerten Summen landeten.
Hinsichtlich des Urteils gegen den ehemaligen CDU-Chef des Stadtverbands Langelsheim blieb das Gericht zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und zwei Monate über der Forderung der Verteidigung. Alle Anträge bewegten sich innerhalb des Deals, den die Prozessbeteiligten am ersten Verhandlungstag ausgehandelt hatten. Insofern gab es keine Überraschungen.
Auflage der ausgehandelten Verständigung war ein umfassendes Geständnis sowie die Schadenswiedergutmachung. Zwar lagen den Justizbehörden bereits im Vorfeld sämtliche Kontoauszüge vor, durch die zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass der Angeklagte das Land Niedersachsen, die Stadt Salzgitter und den Förderverein der Hauptschule Klunkau in Salzgitter-Lebenstedt betrogen hatte. Dennoch habe das Geständnis des Angeklagten eine wichtige Rolle gespielt, da man dadurch die Zusammenhänge habe aufklären können, so der Vorsitzende Bohle Behrendt in der Urteilsbegründung. Ein weiterer wichtiger Grund für den Deal sei die Beschleunigung des Verfahrens gewesen. Bei einer streitigen Beweisführung hätte sich das Verfahren nach Aussage von Behrendt über Monate hinziehen können. In der Urteilsbegründung hieß es weiterhin, dass bei dem 53-Jährigen die Strafmilderungsgründe überwogen hätten. So habe der bis dato unbescholtene Angeklagte deutlich gemacht, dass er die Verantwortung für seine Taten übernehme. „Alles fing mit einem Werbeflyer für Online-Casinos an!“ Mit dieser Feststellung brachte es Rechtsanwältin Gabriele Rieke in ihrem Plädoyer auf den Punkt. Der Flyer und ein erster Gewinn hätten Heinemann in die Spielsucht getrieben. Danach verlor sich der Ex-Schulleiter nach eigenen Angaben in einem Doppelleben – tagsüber Pädagoge und nachts Spieler.
Dass der Angeklagte die pathologische Spielsucht bereits mit einer Therapie bekämpfte, gereichte ihm ebenso zu einer Strafmilderung, wie die Tatsache, dass in den drei Jahren der Tatbegehung keinerlei Kontrollen durch die Schulbehörde erfolgten. Staatsanwalt Kevin Nienaber erkannte in seinem Schlussplädoyer an, dass Heinemann durch Einzelüberweisungen keine großen Summen unterschlagen habe. Die Höchste belief sich auf 5000 Euro, die niedrigste lag bei rund elf Euro.
Auch sei mit jeder Überweisung die Hemmschwelle gesunken. Dennoch kreidete Nienaber ihm eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“ an. Die Summe des Gesamtschadens wurde auf182.233,95 Euro festgelegt. Die ursprüngliche Summe verringerte sich durch die Einstellung von 56 der ursprünglich 327 angeklagten Taten. Dabei handelte es sich um Einzeltaten mit Schadenssummen unter 100 Euro. Zudem wurden rund 87.000 Euro abgezogen, die vom Angeklagten bereits zurückgezahlt wurden. Der Ex-Schulleiter hatte zwar 80 Prozent seiner Bezüge weiter erhalten, doch wurde das Gehalt zum Teil gepfändet. Die verbliebene Schadenssumme von 95.173,38 Euro unterliegt der Einziehung.