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GZ Plus IconBGH regelt Umfang von Infos zu Herstellergarantien

Stellt die Garantie ein wesentliches Merkmal des Angebots dar, müssen Internethändler darüber informieren, sagt der Bundesgerichtshof.

Stellt die Garantie ein wesentliches Merkmal des Angebots dar, müssen Internethändler darüber informieren, sagt der Bundesgerichtshof.

Die Herstellergarantie für Schweizer Offiziersmesser beschäftigt seit mehreren Jahren die deutsche Justiz. Zwischenzeitlich befassten sich auch EU-Richter mit dem Fall. Nun hat der BGH ein Urteil verkündet.

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