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Campingplatz Prahljust

Ärger über Jahresgästebeitrag für Dauercamper

Der Campingplatz Prahljust ist seit Anfang Mai wieder zugänglich.  Foto: GZ-Archiv

Der Campingplatz Prahljust ist seit Anfang Mai wieder zugänglich. Foto: GZ-Archiv

Clausthal-Zellerfeld. Wolfgang Schlomm kommt gern in den Harz. Seit 22 Jahren ist er mit seiner Familie Dauercamper auf dem Campingplatz Prahljust. Jetzt aber hat er sich geärgert. Denn er soll den vollständigen Jahresgästebeitrag bezahlen, obwohl wegen der Corona-Verordnungen der Campingplatz lange geschlossen und erst seit dem 4. Mai wieder für ihn und seine Familie zugänglich ist. Mitte Mai bekam er von der Stadtverwaltung den entsprechenden Bescheid.

Samstag, 06.06.2020, 11:22 Uhr

Noch am gleichen Tag schreibt Schlomm an die Stadtverwaltung und fragt nach. „Mit Verwunderung sehen wir, dass der Beitrag für das komplette Halbjahr berechnet wurde“, schreibt er. „Laut niedersächsischer Verfügung und Anweisung des Landkreises Goslar durften wir unseren Dauerplatz auf dem Campingplatz Prahljust aber erst nach dem 4. Mai wieder nutzen. Mit welcher Begründung wird trotzdem der gesamte Betrag fällig?“

Die Verwaltung der Berg- und Universitätsstadt antwortete umgehend. Der Jahresgästebeitrag orientiere sich nicht an der tatsächlichen Aufenthaltsdauer, sondern an der „bestehenden Möglichkeit des Aufenthaltes“ im betreffenden Gebiet. Als Stellplatzinhaber sei Schlomm verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu bezahlen, auch wenn die Nutzung des Campingplatzes zwischenzeitlich untersagt war. „Denn Tatbestand des Jahresgästebeitrages ist die mit der Stellplatzinhaberschaft verknüpfte Aufenthaltsvermutung des Stellplatzinhabers (und seiner Familienangehörigen) im Erhebungsgebiet.“

Wieso vermutet werden könne, dass er sich während der Corona-Verbote trotzdem im Harz aufgehalten habe, ist Schlomm nicht ersichtlich. Zutreffender ist vielleicht die zweite Erklärung der Verwaltung: „Da es für die Kommunen nur mit deutlich erhöhtem Aufwand möglich wäre, die tatsächlichen Aufenthalte der Saisoncamper zu kontrollieren und festzustellen, ist es – im Einklang mit der Rechtsprechung – zulässig, dass ein pauschaler Jahresgästebeitrag erhoben wird.“

Schlomm erkennt durchaus die Vorteile des Jahresbeitrages, wie zum Beispiel die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Dass dieser Beitrag nach den Corona-Schließungen aber nicht vermindert wird, versteht er nicht: „Es ist schon erstaunlich, wie die Stadt Clausthal sich an den lange ersehnten Urlaubsgästen bereichert.“

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