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09.05.2026
Stadt Bad Harzburg Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 13. September und ggfs. 27. September 2026 I. Änderung der Einreichungsfrist für DirektwahlenDurch die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 28.04.2026 (Nds. GVBI 2026 Nr. 30 vom 6.5.2026) verschiebt sich die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zu den Direktwahlen zum Landrat/Lanrätin und Bürgermeister/Bürgermeisterin vom20. Juli 2026 auf Montag, 6. Juli 2026, 18 Uhr! II. Erfordernis der Wahlbeteiligungsanzeige gemäß § 22 NKWGParteien oder Wählergruppen, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 NKWG nicht erfüllen, werden auf das Erfordernis der Wahlbeteiligungsanzeige gemäß § 22 Abs. 1 NKWG hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 14. Juni 2021 bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien:• Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),• Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),• DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)III. Die Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Harzburg vom 20. 02. 2026 behält bis auf diese Änderung bzw. Ergänzung ihre Gültigkeit.Bad Harzburg, 07.05.2026STADT BAD HARZBURG Ralf Otte Gemeindewahlleiter