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27.03.2026

Stadt Bad Harzburg Bebauungsplan Nr. 219 „Auf der Heide“ Erneute und verkürzte Veröffentlichunggemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat in seiner Sitzung am 3. März 2026 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 219 „Auf der Heide“ einschl. Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die erneute und verkürzte Veröffentlichung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.Neu in dem geänderten Entwurf zur erneuten Veröffentlichung und Trägerbeteiligung ist Folgendes:Aufgrund fehlender Unterlagen sind Nachkartierungen der Feldlerche erforderlich. Dafür wurde ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, der das aktuell geplante Vorgehen verdeutlichen soll. Demnach werden die Kartierungen 2026 wiederholt. Darüber hinaus sind mehrere klarstellende Änderungen in den textlichen Festsetzungen vorgenommen worden. Dies betrifft vorrangig die Nummerierung der textlichen Festsetzungen sowie die textlichen Festsetzung Nr. 2 b und die textlichen Festsetzung Nr. 3. Es wurden klarstellende Änderungen mit Bezug auf die Plangrundlage und den Verweis auf das LGLN vorgenommen, sowie die Verfahrensvermerke aktualisiert. Weiterhin sind ergänzende Informationen zur Entwässerung in die Begründung eingegangen.Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Alle Stellen, die ergänzt bzw. verändert worden sind, sind farbig in rot markiert.Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Norden des Stadtteils Bündheim östlich der Westeroder Straße. Es setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen, die jeweils in der Flur 1 in der Gemarkung Bündheim liegen. Der westliche Teilbereich umfasst das Flurstück 34/2, 52/22 sowie 35/4 und wird im Westen durch die Westeroder Straße, im Norden durch das Wohngebiet „Carl-Goerdeler-Ring“ und im Süden durch den Friedhof begrenzt. Der östliche Teil des Geltungsbereiches, der für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen ist, wird durch Teilflächen des Flurstücks 21/3 gebildet. Dieser grenzt im Osten an einen Wirtschaftsweg. Der genaue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan Nr. 219 „Auf der Heide“ sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung) und als Fachgutachten zu folgenden Themen verfügbar:• Schutzgut Fläche: Inanspruchnahme bisheriger Wiesen-, Gehölz-und Ackerflächen als künftige Siedlungsflächen • Schutzgut Boden: Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutz-ten, menschlichen Einflüssen ausgesetzten Flächen mit hoher natürlichen Bodenfruchtbarkeit durch teilweise Versiegelung des Bodens infolge von Bebauung; Verlust der natürlichen Bodenfunktionen • Schutzgut Wasser: Beeinflussung des natürlichen Wasserhaushaltesund der Grundwasserneubildung durch teilweise Versiegelung im Plangebiet • Schutzgut Klima und Luft: Geringfügige Senkung der natürlichenVerdunstungsrate der Fläche. Verlust der klimatischen Wirkung der Ackerfläche als Kaltluftproduzent • Schutzgüter Pflanzen und Tiere (einschließlich Arten- und Lebens-gemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz): Teilweise Beeinträchtigung der Artengruppe der Fledermäuse im Geltungsbereich; Störung angrenzend ansässiger Brutpaare der Feldlerche durch Bauarbeiten; Verlust von potenziellen Habitatstrukturen der Bilche / Haselmäuse; Verlust eines Lebensraums für die Artengruppe der Heuschrecke mit geringer Bedeutung; Umwandlung einer gegenwärtig überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbauland; Durch Anlage von Hausgärten im Plangebiet teilweise Aufwertung und Entstehen kleinteiliger und vielfältiger Lebensräume für Pflanzen und Tiere • Schutzgut Landschaft: Umwandlung des Landschaftsbildes zu ei-nem an die Umgebung angepassten Wohngebiet • Schutzgut Mensch und Gesundheit: Lärmbelastung des geplantenWohngebietes durch nahe gelegene Straßenverkehrs- sowie ferner Gewerbeflächen; Entwicklung eines Wohngebietes in ca. 1.500 Metern Entfernung zu einem Störfallbetrieb; Geplante Entwicklung des Baugebietes auf einer Fläche, die harztypische Bodenbelastungen aufweist und dem Bodenplanungsgebiet des Landkreises Goslar zugeordnet werden kann • Schutzgut Kultur – und sonstige Sachgüter: Keine bekannten Aus-wirkungen • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung: Flächenwert des Bestandes:38.393 WE; Flächenwert der Planung: 21.058 WE; Differenz / Defizit: 17.335 WE. Das Defizit der Wertpunkte ist auszugleichen durch Anteile am Kompensationspool „Heinisches Bruch“ • Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen denSchutzgütern.Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 219 „Auf der Heide“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 30. März 2026 bis einschl. 17. April 2026 im Internet unter www.stadt-bad-harzburg.de ¬ Bürgerservice ¬ Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über das Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ veröffentlicht.Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 7.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr) im Rathaus, Flur III. Obergeschoss öffentlich aus.Während der Dauer der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an stadtplanung@ stadt-bad-harzburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zu Niederschrift bei der Stadt Bad Harzburg, Forstwiese 5, 38667 Bad Harzburg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.Bad Harzburg, 24. März 2026STADT BAD HARZBURG Der Bürgermeister