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07.11.2025

Stadt Bad Harzburg Bebauungsplan Nr. 60 „Kaltes Tal“ Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Stadt Bad Harzburg Erneute und verkürzte Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Harzburg hat in seiner Sitzung am 4. November 2025 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Kaltes Tal“ und der Begründung, nebst Umweltbericht zugestimmt und seine erneute und verkürzte Veröffentlichung gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.Neu in dem geänderten Entwurf zur erneuten Veröffentlichung und Trägerbeteiligung ist die Anpassung der zulässigen Grundfläche im Plangebiet auf 1.000 m². Zusätzlich erfolgt die Aufnahme der Festsetzung P1 „Entwicklung einer lockeren Gehölzstruktur“ auf einer Fläche im Plangebiet. Vor dem Hintergrund der geänderten Festsetzung zur zulässigen Grundfläche und der Aufnahme der Festsetzung P1 erfolgt im Umweltbericht die Überarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Des Weiteren erfolgen redaktionelle Änderungen und klarstellende Ergänzungen zu den Festsetzungen der zulässigen Grundfläche, überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Grünfläche.Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Alle Stellen, die ergänzt sind, sind farbig in rot markiert. Alle Stellen, die gestrichen werden, sind farbig in rot und durchgestrichen markiert. Veränderte Bereiche im Planteil des Bebauungsplanes werden durch eine sogenannte Änderungswolke in rot umrahmt gekennzeichnet.Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 23/4, Flur 4 der Gemarkung Bad Harzburg vollständig sowie Teilstücke der Flurstücke 41/184, 41/224, 41/232, Flur 1 der Gemarkung Harzburg-Forst I. Es grenzt im Westen an den Märchenwald, im Norden, Süden und Osten schließen sich Waldflächen an. Der genaue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind verfügbar und können eingesehen werden:• Umweltbericht: o Aussagen zu Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen o Auseinandersetzung mit den Schutzgütern Biotoptypen, Tiere undPflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Boden/Wasser/Grundwasser, Oberflächengewässer, Fläche, Klima/Luft (Lokalklima), Landschaftsbild / Ortsbild, Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes o Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle undKatastrophen, zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie, zum Klimaschutz und Klimaanpassung o Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung • Vorprüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Nationalpark Harz und des EU-Vogelschutzgebietes V53 „National Harz“ o Aussagen zur Charakteristik und Lage der Schutzgebiete, zu Bio-topkomplexen, zu Tieren und Pflanzen, zum Artenschutz, zu Wechselwirkungen und Beeinträchtigungen zwischen Plangebiet und Schutzgebiet • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: o Aussagen zur Ausgangssituation und zur Bewertung von Vögelnund Fledermäusen • ergänzende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligungder Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben: o Aussagen zu den Umweltauswirkungen der Planung auf Natur undLandschaft, insbesondere auf das Orts-/Landschaftsbild o Aussagen zum Brand- und Bodenschutz • ergänzende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigenBeteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB o Aussagen zum Kaltetalsbach und dessen Gewässerrandstreifen, zuBiotopen, zu Biotoptypen, Ausgleichs-, Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen, zu Belangen des Waldes, zum Hochwasser-, Boden-, Brand-, Denkmal- und Immissionsschutz, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zum Artenschutz o Hinweise zum Baugrund und Bodenbeschaffenheit o Hinweise zu Kampfmitteln o Aussagen zum Umfang und zu den Inhalten der Vorprüfung derVerträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Nationalpark Harz und des EU-Vogelschutzgebietes V53 „National Harz“, und zur Betroffenheit von Nationalparken, Arten u. Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, zu Wechselwirkungen zwischen Plangebiet und Schutzgebieten o Aussagen zum KlimaschutzGemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Kaltes Tal“ nebst Begründung, Umweltbericht, dem Artenschutzgutachten, der FFH-Vorprüfung sowie den umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 10. November 2025 bis einschl. 24. November 2025im Internet unter www.stadt-bad-harzburg.de à Bürgerservice à Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über das Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ veröffentlicht.Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden im Rathaus, Flur III. Obergeschoss und im Servicebüro, Forstwiese 5, 38667 Bad Harzburg während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr öffentlich aus.Während der Dauer der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an stadtplanung@ stadt-bad-harzburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zu Niederschrift bei der Stadt Bad Harzburg, Forstwiese 5, 38667 Bad Harzburg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.Bad Harzburg, 5. November 2025STADT BAD HARZBURG Der Bürgermeister