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Brandstiftung

GZ Plus IconFeuerteufel-Prozess 2.0: Clausthaler (47) steht erneut vor Gericht

Der 47-jährige Tatverdächtige steht bereits mehrfach vor Gericht, er wird von Justizbeamten in den Gerichtssaal begleitet.

Der 47-jährige Tatverdächtige steht bereits mehrfach vor Gericht – diesmal geht es um das Feuer am Zechenhaus. Foto: Klengel/Archiv

Der Feuerteufel-Prozess geht in eine neue Runde. Ein alter Bekannter aus Clausthal muss sich wegen Brandstiftung vor Gericht verantworten. Es geht um das Zechenhaus.

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Von Corinna Knoke
Mittwoch, 28.01.2026, 15:00 Uhr

Clausthal-Zellerfeld/Braunschweig. Viele Monate hat ein Feuerteufel den Oberharz in Atem gehalten. Seit September ist die Anzahl der Brände in Clausthal-Zellerfeld jedoch stark zurückgegangen. Ein 47-Jähriger sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ab dem 17. Februar muss er sich erneut vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Der mehrfach Vorbestrafte steht im Verdacht, einen Brand am Dorotheer Zechenhaus gelegt zu haben. Beginn des Prozesses ist um 9 Uhr.

Am Tag nach dem Brand am Dorotheer Zechenhaus sperrt die Polizei den Bereich mit einem Flatterband ab.

Weil ein Polizeibeamter mit vor Ort ist, kann er einen schlimmeren Brand am Dorotheer Zechenhaus in Clausthal-Zellerfeld verhindern. Foto: Neuendorf/Archiv

Laut Anklageschrift soll der Mann am Abend des 3. September einen Maschendrahtzaun überstiegen und sich zu dem leer stehenden Zechenhaus begeben haben. An das Gebäude grenzt unmittelbar eine Garage, darüber befinden sich Wohnräume. Der Angeklagte soll Teile der Holzfassade entfernt und das Haus mit Grillanzünder in Brand gesetzt haben. Die Flammen griffen schnell auf eine Holzleiste der Fassade sowie auf die darunterliegende Holzkonstruktion über. Beide Bauteile brannten selbstständig. Ein Polizist, der den 47-Jährigen observierte, konnte ein weiteres Ausbreiten des Feuers verhindern. Der Mann, der bereits vom Landgericht Hildesheim wegen achtfacher Brandstiftung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war, kommt laut Strafkammer auch für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder deren Vorbehalt in Betracht.

Prozess geplatzt: Ein Justiz-Krimi

Schon vor knapp einem Jahr hatte sich der sogenannte Feuerteufel-Prozess gegen den 47-Jährigen zu einem Justiz-Krimi entwickelt. Die damaligen Verteidiger deckten zahlreiche Beweislücken auf: Zunächst fehlten entlastende Gutachten, später führten mehrere Anträge zu weitergehenden Ermittlungen. Im März 2025 platzte das Verfahren nach fünf Verhandlungstagen, weil zu viele Fragen offengeblieben waren.

Im April startete das Gericht einen neuen Anlauf gegen den gelernten Forstwirt. Die Strafprozessordnung schrieb vor, dass alle Zeugen erneut gehört werden mussten. Das war allein schon deswegen notwendig, weil die Strafkammer teilweise neu besetzt war. Zudem übernahm Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters die Anklage von einer Kollegin. Am Vorwurf änderte sich jedoch nichts: Demnach soll der 47-Jährige im Juli 2024 zunächst versucht haben, ein Wohnhaus in der Straße Zipfel in Clausthal-Zellerfeld anzustecken, indem er ein Feuerzeug an die Holzfassade hielt. Als das misslang, soll er es am Nachbarhaus versucht haben. Dort wurde nachweislich ein Brandbeschleuniger eingesetzt. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, während des Stadtfestes im September 2024 ein Lagerhaus in der Graupenstraße angezündet zu haben.

Angeklagter legt Revision ein

Der Angeklagte bestritt die Taten während des gesamten Prozesses. Seine Anwälte hatten bis zuletzt mit harten Bandagen gegen das von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Indiziengerüst gekämpft und am Ende Freispruch wegen nicht erwiesener Schuld gefordert. Im Juni verurteilte das Gericht den Mann dennoch zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe, die bislang nicht rechtskräftig ist. In der Urteilsbegründung appellierte die Vorsitzende eindringlich an den Angeklagten, seinen Drang zum Feuerlegen zu kontrollieren. Ein forensischer Psychologe sprach von einer „fest eingewurzelten Neigung“ zu solchen Straftaten. Der 47-Jährige legte Revision gegen die Entscheidung des Gerichts ein.

Auf GZ-Nachfrage erklärt Oberstaatsanwalt Wolters, dass das Revisionsverfahren noch laufe und sich bis in den Sommer ziehen könne. Bei Revisionen gegen Urteile des Landgerichts sei der Bundesgerichtshof die nächste Instanz. Dort werde geprüft, ob Rechtsfehler vorliegen. Nur in diesem Fall müsse neu verhandelt werden. Andernfalls werde die fünfjährige Haftstrafe rechtskräftig. Das Revisionsverfahren sei jedoch vollständig losgelöst vom jetzt anstehenden Prozess zum Dorotheer Zechenhaus und hat laut Wolters keinen Einfluss darauf.

Ermittlungen zum Marktkirchenbrand laufen

Seit September sitzt der 47-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel in Untersuchungshaft. Diese darf grundsätzlich nur sechs Monate dauern, weshalb der Prozess nun beginnen muss. Das erklärt laut Wolters auch, warum der Brand der Marktkirche im Juli vergangenen Jahres nicht Teil der aktuellen Anklage ist, obwohl der Clausthaler auch dort als tatverdächtig gilt. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Nach den Vorgaben der Strafprozessordnung habe man nicht länger warten können, auch wenn es aus ökonomischer Sicht sinnvoller gewesen wäre, alle Vorwürfe gemeinsam zu verhandeln, so Wolters.

Noch in der Tatnacht nahmen die Beamten den Mann in unmittelbarer Nähe der brennenden Marktkirche fest. Da sich weder Rußspuren an seinen Händen noch Hinweise auf Brandbeschleuniger fanden, wurde er mangels Beweisen wieder entlassen. In der Folge wurde er im Sommer observiert. Dabei konnte ein Polizeibeamter den Brand am Zechenhaus rechtzeitig eindämmen. Bereits am nächsten Tag erließ das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld Haftbefehl.

Neben dem Prozessauftakt am 17. Februar sind vor dem Landgericht Braunschweig drei Fortsetzungstermine angesetzt. Weiter geht es am 23. Februar, am 9. März und am 18. März, jeweils um 9 Uhr.

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