Grundsteuererhöhung in Bad Harzburg? Entscheidung ist gefallen
Die Grundsteuer wird in Bad Harzburg nicht erhöht – zumindest nicht im kommenden Jahr. Foto: (Symbolbild): Jens Büttner/dpa
Mehrheitlich hat der Bad Harzburger Rat jetzt gegen eine Erhöhung der Grundsteuer im kommenden Jahr votiert. Eigentümer sollten sich trotzdem nicht zu früh freuen.
Bad Harzburg. Die Grundsteuer in Bad Harzburg wird im kommenden Jahr nicht erhöht. Während seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat eine von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung des Hebesatzes mehrheitlich abgelehnt. Dieser bildet die Berechnungsgrundlage für die Steuer. Grundstückseigentümer müssen mittelfristig trotzdem mit einer höheren Abgabe rechnen. Auch die Straßenreinigungs- und Abwassergebühren steigen.
Grundsteuer
Wie vielfach berichtet, waren im Zuge der Grundsteuerreform die Grundstücke in Niedersachsen neu bewertet worden. Einige Eigentümer durften damit plötzlich weniger Grundsteuer bezahlen, viele mussten dagegen auch tiefer in die Tasche greifen. In Bad Harzburg hatte man sich im Rahmen der Haushaltsberatungen Ende 2024 darauf geeinigt, den Grundsteuer-Hebesatz so anzupassen, dass unter dem Strich die gleichen Einnahmen fließen, wie vor der Reform, er also aufkommensneutral ist. Aktuell liegt er für die Grundsteuer A und B bei 440 Prozent.
Weil jedoch zahlreiche Eigentümer Einspruch gegen ihren neuen Grundsteuerbescheid eingelegt haben und dieser bereits nach unten korrigiert wurde beziehungsweise das möglicherweise noch wird, fehlen der Stadt für 2025 bereits rund 110.000 Euro, im kommenden Jahr könnte das Minus noch höher ausfallen. Damit die Stadt genauso viele Grundsteuereinnahmen erzielt wie vor der Reform, müsste der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 451 Prozent festgesetzt werden. Die Stadtverwaltung hatte nun jedoch vorsorglich eine Festsetzung bei 460 Prozent vorgeschlagen. Damit wären im kommenden Jahr sogar 96.000 Euro mehr ins Stadtsäckel geflossen.Ungerecht für Eigentümer?
Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen Grundsteuer-Reform ab
Bad Harzburgs Politiker hatten sich darüber intensiv beraten. Auf eine Beschlussempfehlung hatten sich zunächst weder der Finanzausschuss Ende November, noch der nicht-öffentliche Verwaltungsausschuss einigen können. Nun, während der Ratssitzung, wurde der Vorschlag mehrheitlich abgelehnt. Nur Bürgermeister Ralf Abrahms, Stephan Kowallis und Lothar Obermüller (beide AfD), Lutz Römer, Wolfdietrich Barkowski und Dr. Gabriele Alberts-Goebel (alle Grüne) sowie Susanne Herweg (CDU) stimmten für eine Steuererhöhung.
Bereits während der Beratungen zum Doppelhaushalt im vergangenen Jahr hatten die Verwaltung und das Stadtoberhaupt angesichts düsterer Finanzprognosen eine Erhöhung der Grundsteuer forciert. Es war sogar von einem Hebesatz von 500 Prozent die Rede gewesen. Doch schon damals hatte der Rat die Erhöhung abgelehnt. Folgen konnte dem Vorstoß nur die AfD.
Bürgermeister Abrahms wiederholte jetzt sein Plädoyer: „Es wird eine Zeit kommen, in der wir uns noch sehr umsehen“, warnte er. In den kommenden zwei, drei Jahren müsse Bad Harzburg, unter anderem aufgrund sinkender Einwohnerzahlen, mit mehr als zwei Millionen Euro weniger Einnahmen rechnen. Bislang waren die Haushaltsabschlüsse am Ende immer positiver ausgefallen als anfangs prognostiziert. Diese Zeiten seien dann aber vorbei, so Abrahms. „Sie tun ihren Nachfolgern mit der Entscheidung keinen Gefallen.“ Mit den ausbleibenden Steuereinnahmen klarkommen müssen nämlich ein neuer Rat und ein neues Stadtoberhaupt. Sie werden im Herbst 2026 gewählt und müssen gleich darauf den nächsten Haushalt für 2027 und 2028 beschließen. Es gilt deshalb als sehr wahrscheinlich, dass das Thema Steuererhöhung bereits im kommenden Jahr erneut auf den Tisch kommt.Feuerwerk bleibt, Sparen bei Radwegen
Bad Harzburgs Rat beschließt Minus-Haushalt und übt Kritik
Aus Sicht von Susanne Herweg (CDU) ergebe es deshalb keinen Sinn, diese Entscheidung jetzt aufzuschieben. Die geplante Erhöhung sei nicht willkürlich, sondern begründet, sie wirke weder erdrosselnd, noch liege sie über der Höchstgrenze, die möglich wäre, begründete Herweg. Abgesehen davon läge Bad Harzburg mit einem Hebesatz von 460 Prozent im Mittelfeld aller Kommunen in Niedersachsen. Insofern sei eine Erhöhung vertretbar. Durchsetzen konnten sich die beiden Redner mit ihren Argumenten jedoch nicht.
„Es ist von der Verwaltung richtig, darauf hinzuweisen, dass die Einnahmen gesunken sind“, erklärte Corinna Blumenthal (SPD). Viele Eigentümer müssten durch die Grundsteuerreform aber ohnehin schon mehr zahlen. Diese jetzt erneut zu belasten, und den Hebesatz auch noch so festzulegen, dass für die Stadt ein finanzieller Puffer entsteht, sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten. Abgesehen davon, dass im kommenden Jahr schon wieder über Steuererhöhungen nachgedacht werden müsse. „Uns ist bewusst, wir werden darüber reden müssen“, gab sich Blumenthal ehrlich. Dann aber auf viel aktuellerer Datenbasis, was die noch zu erwartenden Einsprüche gegen die geänderten Steuerbescheide angeht.
Gebühren
Ganz ohne weitere Diskussion und Gegenstimmen wurden während der Ratssitzung mehrere Gebührenänderungen beschlossen. In Sachen Gebühren hat die Politik auch wenig bis keinen Einfluss. Diese werden alle drei Jahre neu kalkuliert und angepasst. Wie hoch sie für den Bürger sind, ob sie steigen oder sinken, richtet sich danach, wie viel Kosten der Kommune entstanden sind, um die entsprechende Leistung anzubieten.Politik hat noch Beratungsbedarf
Bad Harzburg: Gebühren steigen, die Grundsteuer vorerst nicht
Vor diesem Hintergrund steigen ab kommendem Jahr die Schmutzwassergebühr von 3,54 Euro auf 3,77 Euro je Kubikmeter und Niederschlagswassergebühr von 0,21 Euro auf 0,22 Euro je Quadratmeter pro Jahr. Erhöht werden auch die Straßenreinigungsgebühren. Ihre Höhe variiert je nach Grundstücksgröße. Die Gebühren für den Winterdienst, die darin einfließen, sinken zwar leicht, jedoch nicht stark genug, um die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr insgesamt zu verhindern. Lediglich Anlieger kleinerer Verbindungswege, die nur einmal pro Quartal gereinigt werden, zahlen künftig eine etwas geringere Gebühr.
Deutlich weniger bezahlen müssen indes die Beschicker von Ständen auf dem Wochenmarkt: Die Gebühren sinken von 3 Euro auf 2,30 Euro je laufendem Meter Marktstand sowie von 3,30 Euro auf 2,50 Euro je laufendem Meter Verkaufswagen. Die Mindestgebühr sinkt von 6 Euro auf 4,60 Euro.WEITERE FINANZBESCHLÜSSE
- Einstimmig hat der Rat die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 abgesegnet und dem Bürgermeister für die beiden Haushaltsjahre Entlastung erteilt.
- Ebenfalls einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, dass sich die Stadt mit einem Geschäftsanteil im Wert von 1000 Euro an der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) beteiligt. Dabei handelt es sich um den größten kommunalen IT-Dienstleister in Niedersachsen. Durch die Beteiligung könnten die zunehmenden Anforderungen an die IT-Infrastruktur und die IT-Betreuung für Fachanwendungen beziehungsweise Dienstleistungen besser erfüllt werden, heißt es zur Begründung von Seite der Stadt.
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