So verändert Goslar die Förderung für seine Sportvereine
Investitionen, Sanierungen, Betriebskosten: Die Stadt Goslar will ihre Förderrichtlinien für Sportvereine ändern. Foto: GZ-Archiv
Die Stadt Goslar überarbeitet ihre Sportförderung: Sanierungen werden förderfähig, Budgets gedeckelt, Zuschüsse flexibler. Der Rat entscheidet am 16. Dezember.
Goslar. Für die finanzielle Unterstützung der Goslarer Sportvereine will die Stadt Goslar die Regeln anpassen. Die GZ liefert einen Überblick, was sich für die Vereine warum ändert.
Warum werden die Regeln geändert?
Die Stadt Goslar will ihre Zuschüsse für Sportvereine neu strukturieren. Dazu hat die Verwaltung überarbeitete Förderrichtlinien vorgelegt, über die der Rat am 16. Dezember entscheiden soll. Ziel ist es, wie Bürgerservice-Fachbereichsleiter Sven Busse im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport erklärte, eine verlässliche finanzielle Unterstützung für die Vereine zu garantieren – und gleichzeitig die prekäre Haushaltslage der Stadt im Blick zu behalten. Die neuen Regeln sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und die bisherige Fassung von 2024 ersetzen.
Auch Sanierungen werden förderfähig
Bisher erhalten die Vereine Zuschüsse von der Stadt nur für Investitionen und Betriebskosten. Mit der neuen Regelung sollen auch Sanierungen im Bestand förderfähig werden. Die Verwaltung hält diese Arbeiten jedoch für ebenso wichtig: Viele Vereine müssen ihre Gebäude modernisieren, Dächer erneuern oder Heizungen tauschen. Für sämtliche Zuschüsse soll künftig ein gedeckeltes Jahresbudget von 60.000 Euro gelten. Wird diese Summe überschritten, könnte die Verwaltung entweder die prozentuale Förderung senken oder die Reihenfolge der Antragstellung berücksichtigen – im sogenannten Windhundverfahren. Bei sehr großen Projekten ab 100.000 Euro soll es Ausnahmeregelungen geben. Für Rüdiger Wohltmann (Linke) war im Sportausschuss die festgesetzte Höchstsumme von 60.000 Euro nicht nachvollziehbar. Zudem kritisierte er, dass die Verwaltung dem Rat bei dem neuen Prozedere Förderentscheidungen einfach aus der Hand nehmen könnte. Busse entgegnete, dass bei Zuschüssen über 2500 Euro sowieso die Politik grünes Licht geben müsse. Die 60.000 Euro seien ein Betrag – plus Puffer – mit dem die Stadt in den vergangenen Jahren gut gefahren sei.
Mehr Flexibilität bei Betriebskosten
Auch bei den Zuschüssen zu Betriebskosten will die Stadt flexibler werden. Bislang galt eine Festlegung auf exakt 25 Prozent Zuschuss, vor allem für die Heizkosten. Einen Spielraum gab es nicht. Künftig soll die Stadt selbst festlegen können, ob sie diesen Satz in wirtschaftlich schwierigen Jahren absenkt. Als Richtgröße werden 75.000 Euro pro Haushaltsjahr genannt. Ein Windhundverfahren wie bei Investitionen und Sanierungen lehnt die Verwaltung jedoch ab, weil Vereine auf Lieferanten und Abrechnungsfristen angewiesen seien und Unterlagen nicht immer früh einreichen können.
Austausch im Arbeitskreis: Verständnis für Obergrenzen
Im Arbeitskreis Goslarer Sportvereine informierte die Stadt bereits am 26. August über die geplanten Änderungen. Dort habe es Verständnis für die Einführung von Obergrenzen gegeben, heißt es aus der Verwaltung. Gleichzeitig versichert sie, dass die Betriebskostenzuschüsse grundsätzlich erhalten bleiben. Sie wurden erst 2023 neu eingeführt, um die Vereine wegen der explodierenden Energiepreise zu entlasten.
Was bedeutet das für die Sportvereine?
Mit der neuen Richtlinie möchte die Stadt nach eigener Darstellung zwei Ziele verbinden: Planungssicherheit für Vereine und Verantwortung in sehr schwierigen Haushaltsjahren. Für viele Vereine dürfte besonders wichtig sein, dass Sanierungen künftig offiziell förderfähig sind – denn ein Großteil ihrer Gebäude und Flächen ist in die Jahre gekommen. Gleichzeitig müssen sich Vereine darauf einstellen, dass Förderquoten künftig nicht automatisch feststehen, sondern jährlich an die Haushaltslage angepasst werden können. Ob der Rat diesem Kurs folgt, entscheidet sich am 16. Dezember.
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