Zwei Entscheidungen schränken den Rohstoff-Abbau ein
In einem Tagebau bei Ellrich wird Gips abgebaut. Seit Jahren wird um den Abbau im Südharz gestritten. Jetzt sind dazu zwei Entscheidungen gefallen. Foto: dpa
Seit Jahren streiten Naturschützer und Unternehmen um den Gipsabbau im Südharz. Jetzt gibt es zwei Entscheidungen, die den Rohstoffabbau beschränken.
Harz. Naturschützer sind erleichtert, Vertreter der Gipsindustrie dürften enttäuscht sein: Ein Gerichtsurteil aus Weimar und eine Übereinkunft der Regierungskoalition in Magdeburg setzen dem Gipsabbau im Südharz Grenzen.
In einem Rechtsstreit am Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das Bergbauunternehmen Casea, das auch in Dorste bei Osterode ein Werk betreibt, eine Niederlage erlitten. Das Gericht lehnte den Antrag des Unternehmens ab, die Verordnung über den Naturpark Südharz für unwirksam zu erklären.
Verordnung schränkt Abbau ein
Die Verordnung verbietet es, Bodenschätze oder Bodenbestandteile oberirdisch abzubauen oder Abgebautes oberirdisch abzulagern. Das klagende Unternehmen aus Ellrich in Nordthüringen sieht sich durch die Verordnung in seinen Abbau- und Produktionsrechten eingeschränkt.
Die Naturparkverordnung stammt von 2010. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sie Ausnahmen vom Abbauverbot, erklärte ein Sprecher des Thüringer Umweltministeriums. Wo die Regionalplanung dem Bergbau einen Vorrang eingeräumt habe, sei ein Abbau im Naturpark weiter möglich.
Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Das Unternehmen, das Gips und Anhydrit abbaut, habe die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Um den Gipsabbau wird seit Jahren gestritten. Naturschützer fürchten um die einmalige Karstlandschaft und den Lebensraum von geschützten Tier- und Pflanzenarten. Sie drängen darauf, stärker auf Recycling zu setzen. Wirtschaftsvertreter und die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie verweisen hingegen auf Hunderte von der Gipsindustrie abhängige Arbeitsplätze. Unternehmen befürchten, dass Gips knapp wird. Denn nach dem aktuell bis spätestens für Ende 2038 geplanten Kohleausstieg fehlt der sogenannte Rea-Gips, der als Nebenprodukt aus Rauchgasentschwefelungsanlagen entsteht.
„Ein wichtiges Signal“
Eine weitere Entscheidung schränkt den Gipsabbau in der Region ein. Auch im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz in Sachsen-Anhalt genießen Natur und Landschaft weiter hohen Schutz. Der Koalitionsausschuss hat sich kürzlich darauf verständigt, den Schutzstatus „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ für das Gipskarstgebiet bei Breitungen im Kreis Mansfeld-Südharz beizubehalten. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Schutz der gesamten Südharzer Gipskarstlandschaft, schreibt der BUND Sachsen-Anhalt. Damit wurden Pläne der Firma Knauf für einen Abbau in dem Areal vorerst gestoppt. oli/dpa
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